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I. Einleitung

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Die Anforderungen, die ein Tax Compliance Management System erfüllen muss, ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz und zwar insbesondere aus dem steuerlichen „Pflichtenkatalog“ der Abgabenordnung und der Einzelsteuergesetze. Diese Pflichten sind so vielschichtig wie komplex. Noch dazu nimmt der Gesetzgeber laufend Änderungen vor, die eine ständige Weiterbildung der mit der Pflichtenerfüllung betrauten Personen unabdingbar machen. Es liegt auf der Hand, dass ohne eine systematische Herangehensweise die Einhaltung dieses Pflichtenkatalogs – bereits in kleineren bis mittelgroßen Unternehmen – nicht sichergestellt werden kann. Dies gilt umso mehr, da viele der Pflichten aus dem steuerlichen Pflichtenkatalog sanktionsbewehrt sind. Der „Sanktionenkatalog“ beschränkt sich nicht auf die handelnden natürlichen Personen, sondern sieht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Ahndung des Unternehmens selbst vor (vor allem in Form der Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG). Aus dem Zusammenspiel des Bündels steuerlicher Pflichten und den erheblichen, u.U. existenzbedrohenden Risiken bei Verstößen gegen diese Pflichten besteht zweifelsohne eine praktische Notwendigkeit zur Schaffung systematischer Strukturen.

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Unabhängig davon stellt sich jedoch die Frage, ob es darüber hinausgehend sogar eine aus gesetzlichen Vorschriften herzuleitende Rechtspflicht zur Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems gibt.

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Mit eben dieser Frage, nämlich ob sich eine Rechtspflicht zur Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems aus gesetzlichen Vorschriften herleiten lässt, beschäftigen wir uns ausführlich unter Rn. 66 ff. dieses Kapitels. Dieser Betrachtung vorangestellt haben wir einen Überblick über die aus unserer Sicht wichtigsten Anforderungen aus dem steuerlichen Pflichtenkatalog, deren Einhaltung und Überwachung Gegenstand einer etwaigen Pflicht ist (Rn. 4 ff.) und über den „Sanktionenkatalog“, der im Falle der Nichteinhaltung steuerlicher Pflichten Anwendung findet (Rn. 39 ff.).

Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen2. Kapitel Allgemeine Rechtsgrundlagen der Tax Compliance › II. Steuerlicher Pflichtenkatalog

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