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c) Einordnung in die Corporate Compliance

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Das Verständnis, dass es sich bei dem Compliance-Begriff um eine Art Ober- beziehungsweise Sammelbegriff handelt, welcher auch die Tax Compliance mit erfasst, liegt auch den englisch-sprachigen Definitionen zu Grunde, die Tax Compliance als eine „subarea of compliance“[55]ansehen. Die Tax Compliance betrifft also nur einen Teilbereich der allgemeinen Compliance und ist darauf gerichtet, Steuergesetze (und im vorstehenden Sinne verknüpfte Regelungen) zu befolgen sowie haftungsrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken zu vermeiden.[56]

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Zugleich soll sich der Begriff Tax Compliance wiederum nicht auf das (steuer-)gesetzeskonforme Verhalten einer natürlichen Person beziehen, sondern als „integraler Bestandteil“[57] zur Corporate Compliance verstanden werden.[58] Die Tax Compliance fügt sich daher begrifflich problemlos in die Definition von Corporate Compliance ein, sodass das Voranstehende auch für die Tax Compliance gilt: Auch mit dem Terminus Tax Compliance soll nicht die bloße Notwendigkeit der Einhaltung von steuerlichen Geboten und Verboten zum Ausdruck gebracht werden, sondern die Anforderung aus der Perspektive des Unternehmens, durch geeignete Prozesse systematisch und dauerhaft sicherzustellen, dass die steuerlichen Pflichten von der Geschäftsführung und den Mitarbeitern beachtet und befolgt werden.[59]

Tax Compliance

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