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b) Der Steuerbegriff nach der Abgabenordnung und seine Erweiterung

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Nach der gesetzlichen Definition in § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung sind unter dem Begriff der Steuern einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlich Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[45] Aufgrund der Beschränkung auf Geldleistungen unterfallen dem Steuerbegriff somit keine Sach- und Dienstleistungen.[46]

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Die Regelung des § 3 Abs. 3 S. 1 AO stellt klar, dass auch Einfuhr- und Ausfuhrabgaben („Zoll“) unter den gesetzlichen Steuerbegriff fallen; diese Abgaben werden deshalb nach gängiger Auslegung ebenfalls von dem Tax Compliance-Begriff erfasst.[47]

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Nach der hier vertretenen Ansicht fällt darüber hinaus auch das Sozialabgabenrecht (SGB IV) unter den Tax Compliance-Begriff. Aufgrund des Parallellaufs der Lohnsteuer und der Sozialabgaben – das nach § 266a Abs. 1 StGB strafbare Vorenthalten der Beiträge gegenüber der Einzugsstelle ist typisches Begleitdelikt zu Steuerhinterziehung –[48] macht in der Unternehmenspraxis eine Betrachtung lohnsteuerlicher Risiken ohne Einbeziehung der verknüpften sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen keinen Sinn.[49]

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Neben den steuerrechtlichen und sozialabgabenrechtlichen Vorschriften und Gesetzen[50] lassen sich zudem auch solche Rechnungslegungsnormen dem Begriff Tax Compliance zuordnen, die sich auf das sog. Tax Accounting[51] beziehen. Es handelt sich um Normen betreffend die Bilanzierung laufender und latenter Steuern nebst zugehörigen steuerlichen Anhangsangaben im Rahmen der Finanzberichterstattung.[52] Der Grund für die Erweiterung auch auf solche Normen außerhalb des Steuerrechts mag nicht unmittelbar ersichtlich sein. Fehler in der Anwendung von Tax Accounting Normen können jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Ertragsteuerposition des Unternehmens haben.[53] Daher ist auch diesem Risiko mit Maßnahmen zur Tax Compliance zu begegnen.[54]

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