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c) Corporate Compliance

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Streng genommen ist – wie voranstehend beschrieben – unter dem Begriff Compliance zunächst ganz allgemein die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu verstehen; ein Unternehmensbezug ergibt sich aus diesem Begriff nicht. Mit Compliance könnte somit auch die Befolgung von Rechtsvorschriften im privaten, nicht-unternehmerischen Kontext gemeint sein, mithin das Streben nach einer gesetzeskonformen Lebensführung.[25] Das gesetzeskonforme Verhalten einer natürlichen Person würde damit auch unter den Compliance-Begriff fallen.[26]

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Um eine Einschränkung auf die Einhaltung von Rechtspflichten sowie Ge- und Verboten durch Unternehmen vorzunehmen, wird der Begriff Corporate Compliance verwendet. Obwohl manchen Übersetzungen zufolge dem rechtlichen Compliance-Begriff vor dem Hintergrund seines Ursprungs direkt ein Unternehmensbezug beigemessen wird, ist es streng genommen erst der Begriff Corporate Compliance, der den Bezug zur systematischen Gesetzesbefolgung im Unternehmen herstellt.

Zusammengesetzt aus den Wörtern Corporate, zu übersetzen mit Unternehmen oder Kapitalgesellschaft,[27] und Compliance, sind unter diesem Begriff dann alle Maßnahmen zu verstehen, die das rechtmäßige Verhalten des Unternehmens insgesamt, seiner Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Mitarbeitern sicherstellen sollen (im englischen Sprachraum: „all measures that intended to ensure the lawful behavior of companies, its directors, officiers and employees“[28]). Auch der englischsprachige Begriff Corporate Compliance hat sich derart umfassend im deutschen Rechtskreis eingebürgert, dass eine eigenständige deutschsprachige Terminologie oder Übersetzung des Begriffs nicht mehr als notwendig angesehen wird.[29]

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Wie voranstehend bereits angedeutet, ist nach diesem sehr weiten Begriffsverständnis von der Corporate Compliance dann nicht mehr nur die Einhaltung von Gesetzen[30] erfasst. Vielmehr werden neben den externen auch die internen Regeln miteinbezogen, um zu einer „gerichtsfesten“ Umgebung beizutragen, in der die Geschäfte des Unternehmens geplant, entschieden und abgewickelt werden können.[31]

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Es soll daher nicht mehr nur die allgemeine Befolgung der Gesetze an sich unter den Begriff fallen, sondern auch deren innerbetrieblichen Ausführungsreglungen in Unternehmen.[32] In dieser Weise erweitert bedeutet Compliance dann die Einhaltung von Vorschriften sowohl in Form von externen als auch von internen Regeln.[33] Dieses Verständnis liegt auch dem Deutschen Corporate Governance Kodex, kurz DCGK, zugrunde: Nach Ziffer 4.1.3 des DCGK, hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin.

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Eine solchermaßen verstandene Corporate Compliance muss grundsätzlich von allen Mitarbeitern eines Unternehmens gelebt werden. Allerdings gibt es in den Unternehmen verschiedene Instanzen, die mit besonderen Aufgaben betraut sind. Um klare Verantwortlichkeitsstrukturen in der Unternehmensführung zu schaffen, sind die Aufgaben auf den Vorstand, den Aufsichtsrat und oftmals auch eine spezielle Compliance-Abteilung aufgeteilt. Der Vorstand ist für die Verabschiedung und Kommunikation von Compliance-Richtlinien sowie für die Einhaltung und das Vorleben dieser Richtlinien verantwortlich.[34] Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist es hingegen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens, auch im Hinblick auf die Compliance-Maßnahmen zu beraten und zu überwachen.[35] Eine unter Umständen eigens geschaffene Compliance-Abteilung, mit einem Chief Compliance Officer an der Spitze, unterstützt den Vorstand bei der Überwachung der Einhaltung interner und externer Compliance-Richtlinien, welche durch die Compliance-Abteilung überhaupt erst ausgearbeitet werden.[36] Es sind somit verschiedene Verantwortungsträger eines Unternehmens in den Aufbau und die Aufrechterhaltung des Corporate Compliance-Systems involviert.[37]

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