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4. Persönliches Kriterium: Personal für die Entscheidungsfindung
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Sämtliche Mitglieder der Geschäftsführung müssen für die Führung der Geschäfte der Gesellschaft hinreichend qualifiziert sein. Hierfür können das Absolvieren eines Studiengangs (z.B. Betriebswirtschaftslehre, Rechts- oder Ingenieurwissenschaften), eine abgeschlossene Berufsausbildung, abgeschlossene Berufsexamen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) und/oder langjährige praktische Berufserfahrung im jeweiligen Tätigkeitsbereich (z.B. Beteiligungsverwaltung, Controlling, Finanzierung, Bilanzierung, Steuerrecht, Unternehmensführung) sprechen.
Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen › 6. Kapitel Tax Planning und Gestaltungsmissbrauch › V. Schlussbetrachtung