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5. Rechtsvergleichender Ausblick: Das Vereinigte Königreich als Treiber für die Fortentwicklung europäischer Compliance?

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Mit Inkrafttreten des U.K. Bribery Act[51] am 1.7.2011 trat neben den US-amerikanischen FCPA ein weiteres Regelungswerk, das insbesondere im Hinblick auf seinen territorialen Anwendungsbereich[52] und die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen[53] international Beachtung fand und kontrovers diskutiert wurde. Nach dem durch offene Rechtsbegriffe geprägten Wortlaut der entsprechenden Vorschriften des U.K. Bribery Act können Unternehmen, die einen geschäftlichen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, für Bestechungshandlungen mit dem Unternehmen assoziierter Personen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Beachtenswert ist, dass hierbei keine Prüfung der Schuldfrage vorgenommen wird[54] – der Nachweis eines effektiven Compliance-Systems stellt die einzige Möglichkeit für das Unternehmen dar, sich zu exkulpieren.

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Sowohl hinsichtlich des in seiner Reichweite teilweise unklaren Tatbestands der Section 7 Bribery Act 2010 als auch der Anforderungen an ein effektives Compliance-System, hat das U.K. Ministry of Justice im März 2011 einen im U.K. Bribery Act vorgesehenen[55] Leitfaden herausgegeben,[56] der beide Aspekte präzisiert und sechs Prinzipien für ein effektives Compliance-System aufstellt:[57]

Angemessenheit der Prozesse (proportionate procedures),
Engagement der obersten Führungskräfte (top-level-commitment),
Risikoanalyse (risk assessment),
Überprüfung aller für das Unternehmen tätigen Personen (due diligence),
Kommunikation, einschließlich Schulungen (communication, including training), und
Überwachung und Weiterentwicklung (monitoring and review).

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Wie auch das US amerikanische Recht enthält nunmehr auch das Recht des Vereinigten Königreichs sehr konkrete Vorgaben und Vorschläge für die Ausgestaltung der Compliance-Organisation eines Unternehmens. Auch diese werden vom übergeordneten Prinzip der Verhältnismäßigkeit/Angemessenheit bestimmt – je nach Unternehmen und dessen Risikosituation werden unterschiedliche Anforderungen an ein effektives Compliance System gestellt.[58]

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Mit dem Bribery Act 2010 und den hierzu ergangenen Leitlinien erhalten die bislang schon anerkannten Grundsätze ordnungsgemäßer Compliance (s. sogleich Rn. 46 ff.) ein neues Gewicht – das Vereinigte Königreich kann in diesem Punkt durchaus als Treiber für die Fortentwicklung der Compliance auf europäischer Ebene angesehen werden. Die Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Jahr 2015 in Deutschland, insbesondere der Neufassung des § 299 StGB, stellt einen weiteren Schritt in Richtung der angestrebten umfassenden Internationalisierung der Korruptionsdelikte dar. Um das deutsche Strafrecht zur Anwendung zu bringen, ist nunmehr kein internationaler Wettbewerb mehr bei Auslandsaufträgen erforderlich. [59]

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