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1. Einleitung

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Der Geschäftsführer der GmbH und der Vorstand der AG sind neben der Vertretung der Gesellschaft nach außen auch für die Geschäftsführung im Innenverhältnis zuständig. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft überwacht und kontrolliert die Leitungsorgane. Aufgrund der umfangreichen Aufgaben und Pflichten der Leitungsorgane und des Aufsichtsrates und der damit zusammenhängenden möglichen Haftung der Organe ist es jedenfalls empfehlenswert, eine Compliance-Organisation im Unternehmen zu installieren.

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Der englische Begriff „Corporate Governance“ bedeutet „Unternehmensführung“ und bezeichnet im Wesentlichen den Ordnungsrahmen für die Leitung und die Überwachung eines Unternehmens.[1] „Corporate Governance“ ist im Verhältnis zu „Compliance“ weiter zu sehen, da alle Regelungen und anerkannten Standards sorgfältiger Unternehmensführung umfasst sind.[2] Compliance ist aber ein wesentlicher Aspekt einer guten „Corporate Governance“, denn eine auf gute Unternehmensführung Wert legende Organisation wird auch eine Compliance-Organisation berücksichtigen müssen.

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