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2. Kapitel Grundlagen für ComplianceB. Österreich › I. Einführung

I. Einführung

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„Compliance“ stammt von der englischen Wortfolge „to comply with“ ab und bedeutet in diesem Zusammenhang das Handeln in Übereinstimmung mit bestimmten Regeln. Der Begriff Compliance wird im österreichischen Wirtschaftsrecht in den letzten Jahren sehr häufig verwendet. Es gibt kaum ein Unternehmen oder eine Organisation, die sich noch nicht mit dem Thema Compliance auseinandergesetzt hat. Neben unzähliger Literatur werden auch vermehrt Seminare, Arbeitskreise und Fortbildungs- bzw. Ausbildungsveranstaltungen angeboten.

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Hat man in Österreich noch vor einigen Jahren bei dem Begriff Compliance primär an die Emittenten-Compliance oder die Compliance im Wertpapierbereich gedacht, so hat in den letzten Jahren ein umfassendes Compliance-Verständnis Einzug in die Wirtschaftswelt gehalten. Insb. die immer strengeren Bestimmungen des Korruptionsstrafrechts – zuletzt geändert mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 – der letzten Jahre zeigen, dass das Risiko einer Gesetzesverletzung und der damit verbundenen weitreichenden Folgen nur mit entsprechenden organisatorischen Maßnahmen reduziert werden kann. Das gleiche gilt für die wettbewerbsrechtliche Compliance, die helfen soll, folgenschwere Verstöße zu vermeiden und bei deren internen oder externen Entdeckung, richtig zu reagieren.

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Dennoch gibt es in Österreich für Compliance nach wie vor weder eine gesetzliche Begriffsbestimmung, noch eine allgemeine einheitliche Definition.[1] In der Literatur wird Compliance zumeist als umfassende Aufgabe definiert, die nicht nur das rechtmäßige Verhalten im Unternehmen, seiner Organe und Mitarbeiter umfasst, sondern darüber hinaus die Gesamtheit aller Maßnahmen in Unternehmen, um rechtmäßiges Verhalten der Organmitglieder, ihnen nahestehender Personen sowie der Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote zu gewährleisten.[2]

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Die Einführung einer Compliance in Unternehmen erfolgt üblicherweise in verschiedenen Phasen, beginnend mit einer Analysephase, die von der Umsetzungs- und Konsolidierungsphase gefolgt wird. Durch eine den Bedürfnissen des Unternehmens angepasste Compliance-Organisation werden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten („Compliance-Officer“) festgelegt. Die erforderlichen unternehmensinternen Regelungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen ergänzen bzw. wiederholen, werden dann in Verhaltens- bzw. Compliance-Richtlinien und Kodices definiert.

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