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3.2.1.2.5 Leasing

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Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Die Besonderheit eines Finanzierungsleasings ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Vermögenswertes übertragen werden. Ein juristischer Eigentumsübertrag muss nicht vollzogen werden. Der Leasinggegenstand wird vom Leasingnehmer zum beizuliegenden Zeitwert aktiviert. Gleichzeitig wird eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe passiviert. Nach IAS 17.10 können die Indikatoren

Am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses wird dem Leasingnehmer das Eigentum übertragen;
Der Leasingnehmer hat eine günstige Kaufoption;
Die Vertragslaufzeit umfasst den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer;
Zu Beginn des Leasingverhältnisses entspricht der Barwert der Mindestleasingzahlungen mindestens dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes;
Der Leasinggegenstand ist ohne wesentliche Veränderungen nur vom Leasingnehmer zu nutzen;

zur Bestimmung herangezogen werden. Ein Operating Leasing ist nach IFRS ein Leasingverhältnis, bei dem es sich nicht um ein Finanzierungsleasing handelt.

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