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(b) Adressierung (nur) des Rechtsanwenders

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Vielmehr wird die Forderung nach einer Harmonisierung der Rechtssätze innerhalb einer Normordnung von den Vertretern der Postulatsthese oder eines kombinierenden Ansatzes an den Rechtsanwender adressiert.

Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

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