Читать книгу Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts - Markus Wagner - Страница 61
(4) Zusammenfassung
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Ein einheitliches Verständnis einer „Einheit der Rechtsordnung“ im Sinne ihrer Widerspruchsfreiheit existiert innerhalb von Rechtsprechung und Literatur nicht; nur schwer lassen sich gewisse Strömungen ausmachen. Teilweise wird der Grundsatz vollständig abgelehnt, teilweise als vorfindlicher Zustand der Rechtsordnung und teilweise als Postulat an den Rechtsanwender verstanden. Dabei wird er aus der Rechtsidee als solcher oder aus verschiedenen Staatsstrukturprinzipien abgeleitet, wobei zwischen der Einordnung als Axiom oder Postulat und dem behaupteten Ursprung nur selten ein Zusammenhang hergestellt wird.