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bb) Akzeptanz von Compliance-Maßnahmen als Grundlage der Befolgung
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Die Wirksamkeit von Compliance-Maßnahmen hängt dabei auch von der Bereitschaft der Betroffenen ab, die Regeln und Maßnahmen zu befolgen.284 Nach einer Studie werden die Einstellungen und Werte der Mitarbeiter als kritischer Erfolgsfaktor für Compliance gesehen.285 Diese Erkenntnis stimmt mit empirischen Untersuchungen zur Wirksamkeit von Compliance-Maßnahmen in Unternehmen überein: Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass ein integrierter Ansatz von Compliance- und Integritätsmanagement erfolgversprechender ist als ein rein regel- und kontrollbasierter Compliance-Ansatz, der allein auf die Umsetzung juristischer Vorgaben gerichtet ist.286 In anderen Rechtsordnungen zählt die Kombination von Compliance und Ethikprogrammen bereits seit Längerem explizit zu denjenigen Kriterien, mit deren Nachweis Organisationen den Vorwurf mangelnder Compliance ausräumen können.287
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Regelverletzungen beruhen einerseits auf vorsätzlichem Fehlverhalten bzw. kriminellen Aktivitäten von Personen (z.B. bei Korruptionsvergehen oder Kartellrechtsverstößen),288 in anderen Fällen resultieren sie aus Fahrlässigkeit aufgrund der Verletzung von Sorgfaltspflichten oder auch nur unzureichender Kenntnis von Regeln und Geboten.289 Die erforderlichen Compliance-Maßnahmen umfassen daher sowohl die Aufdeckung und Sanktionierung von regelwidrigem Verhalten als auch Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen, insbesondere die Erklärung und Übersetzung juristischer Regeln und Zusammenhänge.290 Die Beachtung und Einhaltung von Regeln steht in einem engen Zusammenhang mit den Werten, denen sich die Organisationsangehörigen verpflichtet fühlen.291 Im Hinblick auf die Verhinderung bzw. Reduzierung abweichenden Verhaltens und der Förderung von Regeltreue empfiehlt sich daher, die Compliance-Maßnahmen durch ein begleitendes Integritätsmanagement zu untermauern.292