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7. Einrichtung von wirksamen Kontrollen und Feedback-Prozessen
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Um sicherzustellen, dass die relevanten Compliance-Regeln und Prinzipien in allen Unternehmensbereichen und von allen Unternehmensangehörigen tatsächlich eingehalten werden, ist eine systematische Überwachung und Kontrolle unabdingbar – das Compliance-System ist nur so gut wie seine beste Kontrolle.330 Dabei ist zunächst zu beachten, dass die primäre Kontroll- und Überwachungspflicht grundsätzlich bei der Geschäftsleitung verbleibt, einzelne Kontroll- und Überwachungsaufgaben können aber an den Compliance Officer delegiert werden.331 Umfang und Ausgestaltung der erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen richten sich wiederum nach den individuellen Besonderheiten des Unternehmens und dessen Compliance-Risiko-Struktur.332 Jedoch ist stets darauf zu achten, dass die entsprechenden Kontrollmaßnahmen regelkonform sind: Bei Kontrollen sind fast immer personenbezogene Daten betroffen, so dass beispielsweise die Vorgaben des Datenschutzrechts zu berücksichtigen sind.333