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6. Koordination der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmensfunktionen
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Wie gezeigt, gibt es für die Wahrnehmung von Compliance-Aufgaben kein einheitliches Modell, sondern – je nach Unternehmenssituation – viele unterschiedliche Gestaltungen, bei denen häufig andere Unternehmensfunktionen (z.B. Rechtsabteilung, Risikomanagement und interne Revision) oder Unternehmensbeauftragte (z.B. Datenschutzbeauftragte, Arbeitssicherheitsbeauftragte, Exportkontrollbeauftragte) bestimmte Compliance-Aufgaben (mit-)erfüllen.327 Im Hinblick auf die Wirksamkeit des Compliance Managements ist eine effiziente Koordination der verschiedenen Kompetenzen und Aktivitäten wichtig (sog. „Schnittstellenmanagement“).328 Dabei ist darauf zu achten, dass im Unternehmen vorhandene Erfahrungen und Kompetenzen zu Compliance-Fragen abteilungsübergreifend erfasst und integriert werden.329