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10. „Legal Monitoring“ und regelmäßige Aktualisierung
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Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen unternehmerischen Handelns durch die oben exemplarisch beschriebenen vielfältigen Aktivitäten der Gesetzgeber und Normsetzer auf nationaler und internationaler Ebene sowie durch Vorgaben der Gerichte ständig verändern, besteht für das Compliance Management ein kontinuierlicher Überprüfungs- und Anpassungsbedarf.341 Dies erfordert die kontinuierliche Beobachtung und Analyse aktueller Rechtsentwicklungen im Sinne eines „Legal Monitoring“. Im Rahmen sog. „Compliance Audits“ ist regelmäßig ferner zu fragen, inwieweit ein Unternehmen hinreichende, d.h. den unternehmensspezifischen Compliance-Risiken angepasste Compliance-Maßnahmen etabliert und umgesetzt hat: Sofern bereits ein Compliance Management etabliert wurde, kann sich dessen mangelnde Eignung zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben durch das Unternehmen und dessen Mitarbeiter herausstellen und zu einer Neuausrichtung zwingen.342 Insbesondere aus einem aufgeklärten Regelverstoß resultiert die Pflicht, aber zugleich die Chance, das Compliance Management anzupassen bzw. neue Compliance-Maßnahmen zu entwickeln.343