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8. Aufklärung von Verstößen und Bedeutung von Hinweisgebersystemen
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Auch die Aufdeckung und Aufklärung von Compliance-Verstößen ist ein wichtiges Element des Compliance Managements.334 Denn einerseits gibt es in jedem Unternehmen Fälle vorsätzlicher Regelverletzungen, andererseits kann auch die beste Schulung fahrlässige Regelverstöße nicht absolut ausschließen. Zur Aufdeckung von Regelverletzungen nutzen viele Unternehmen sog. Hinweisgebersysteme (durch den Einsatz von Ombudspersonen oder durch sog. „Whistleblowing-Systeme“).335 Dadurch sollen die Unternehmensangehörigen die Möglichkeit anonymer Hinweise auf Regelverstöße erhalten.336 Die Ausgestaltung im Einzelnen richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens, in jedem Fall ist auch bei der Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen die Einhaltung relevanter arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben zu beachten.337 In der Unternehmenspraxis existieren viele unterschiedliche Modelle von Hinweisgebersystemen, in mittelständischen und kleineren Unternehmen werden Compliance Officer oder Ombudsleute mit dieser Funktion betraut.338 Dies wird sich mit der Umsetzung der am 23.10.2019 verabschiedeten EU-Hinweisgeberrichtlinie339 in deutsches Recht und den damit verbundenen Anforderungen ändern.