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1. Kann man wählen?
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Ja. Vielfach gilt Rechtswahlfreiheit, sog. Parteiautonomie. Für grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge innerhalb der EU findet sich das in der Rom I- VO (siehe unten Kap. C Rn. 69). Außerhalb der EU ist dies wiederum zu relativieren, weil jedes Land seine eigenen Kollisionsregelungen bzw. sein eigenes internationales Privatrecht hat, das die Frage beantwortet, welches Recht auf grenzüberschreitende Beziehungen zur Anwendung kommt und ob, wie und was man wählen kann (siehe unten Kap. C Rn. 185).