Читать книгу Internationales Kauf-, Liefer- und Vertriebsrecht - Martin Rothermel - Страница 13
4. Wie muss man wählen?
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Am besten, man wählt ausdrücklich, d.h. durch eine Regelung, aus der sich ergibt, welches Recht Anwendung findet und welches nicht (etwa der Ausschluss des UN-Kaufrechts) (siehe unten Kap. C Rn. 91).
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Unter Umständen kann man auch konkludent wählen, d.h. indem man zwar nichts explizit zum Recht sagt, aber zu anderen Dingen, aus denen man das anzuwendende Recht folgern kann – natürlich ist dies weniger klar als eine ausdrückliche Rechtswahl (siehe unten Kap. C Rn. 95).
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Man kann auch in AGB wählen, muss diese aber dann wirksam einbeziehen; die AGB müssen der Inhaltskontrolle standhalten und sich auch im Falle etwaiger kollidierender Geschäftsbedingungen (Battle of Forms) durchsetzen (siehe unten Kap. C Rn. 97 und 108). Auch die Sprache ist zu beachten (siehe unten Kap. C Rn. 110).
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Formvorschriften gibt es für eine Rechtswahl eigentlich selten (siehe unten Kap. C Rn. 90ff.)
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Außerhalb der Europäischen Union kann es einige Überraschungen geben (siehe unten Kap. C Rn. 185 und 360).