Читать книгу Internationales Kauf-, Liefer- und Vertriebsrecht - Martin Rothermel - Страница 6
Einleitung
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Grenzüberschreitender Geschäftsverkehr – wie mit internationalen Kauf-, Liefer- und Vertriebsverträgen – fühlt sich so an, als sei er weniger sicher und vorhersehbar als nationaler Geschäftsverkehr. Einkäufer, Verkäufer, Vertriebler, Unternehmer und ihre Berater, gleich ob Justiziar oder Rechtsanwalt, stellen sich viele Fragen: Welches Recht ist anwendbar? Welches Recht wähle ich? Was ist im Recht des Vertragspartners enthalten und ist das besser oder schlechter als das eigene Recht? Kann man Vorteile einer anderen Rechtsordnung vielleicht nutzen? Gibt es unbekannte nachteilige Regelungen, die (un)vermeidlich sind? Welches Gericht ist im Falle eines Streites zuständig? Wie läuft das Gerichtsverfahren ab – vor allem wenn es ein Verfahren im Ausland ist? Kann ein Urteil überall vollstreckt werden? Bringt es Vorteile oder Nachteile, ein internationales Schiedsgericht entscheiden zu lassen? Welches nehme ich? Was ist pragmatisch? Was sollte ich keinesfalls falsch machen? Wie komme ich „trockenen Fußes“ von A nach B, wo könnte es reinregnen und was ist zu tun?
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Im Grunde bieten sich in solchen Fällen drei oder vier Wege des Vorgehens an:
– Erstens nimmt man einfach die bisher bewährten Verträge und Standardbedingungen nach deutschem Recht (oder vielleicht hat man auch einen Satz solcher Bedingungen nach UN-Kaufrecht oder Schweizer Recht parat), weil das ökonomisch ist. Vielleicht kann man damit pragmatisch alles am einfachsten „erschlagen“.
– Zweitens kann man spezielle Rechtsberater im eigenen Land und im Land des jeweiligen Vertragspartners zu Rate ziehen, um genau zu klären, welches Recht Anwendung findet, welches Recht welche Vor- und/oder Nachteile für die jeweiligen Parteien hätte sowie ob und was man wählen kann oder sollte, inwiefern dies modifiziert werden müsste und auch könnte, sowie welches Gericht entscheidet bzw. welches Gericht man idealerweise anhand des anzuwendenden Rechts, der verfahrensmäßigen Besonderheiten, der Vollstreckungsmöglichkeiten anrufen wollte oder sollte und was es sonst noch an Besonderheiten gibt (zwingende Bestimmungen, ordre public, Formvorschriften etc.), damit man einen idealen Regelungsvorschlag hat. Schlägt der Vertragspartner etwas anderes vor, lässt man das wiederum prüfen und versucht, es entsprechend zu verhandeln.
– Drittens – unter Kombination der vorstehenden Varianten eins und zwei – stellt man sich die Frage, wie weit man sich mit den bewährten Standards in unbekannte Gebiete hinausbegeben kann, ob und inwiefern also deutsches Recht zur Anwendung kommen bzw. gewählt werden kann, ob und inwiefern ein deutsches Gericht zuständig sein kann und ein deutsches Urteil vollstreckbar wäre, sowie welche Regelungen im Land des Vertragspartners möglicherweise international zwingend sind oder einen ordre public bewirken, so dass die Regelungen im Vertrag oder des eigenen Rechts nicht greifen. Auf diese Weise ließe sich abwägen, wofür man möglicherweise weitere Rechtsexpertise benötigt und was man „mit Bordmitteln erledigen“ kann. Genau hierfür dient die folgende Darstellung.
– Viertens stellt sich vielleicht noch die Frage, ob und wann und wie man anderes Recht wählen sollte, um bei internationalen Verträgen etwaige Vorteile, die andere Rechtsordnungen im Vergleich zum deutschen Recht bieten, nutzbar zu machen. Auch hierfür ist dieses Buch hilfreich.
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Diese drei oder vier Wege werden im Folgenden für Kauf- und Lieferverträge sowie Vertriebsverträge abgehandelt.