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2.2.4 Neuseeland

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Grundstruktur

Neuseeland verfügt über einen öffentlichen Gesundheitsdienst, der seit dem Jahr 2001 dezentralisiert ist und von 20 Distrikt-Gesundheitsbehörden (District Health Boards bzw. DHBs) organisiert wird. Die DHBs sind für die Gesundheitsversorgung und -finanzierung in ihrem Einzugsbereich zuständig. Ihre Führungsgremien werden mehrheitlich demokratisch gewählt; außerdem sind Repräsentanten der Zentralregierung vertreten. Die Zentralregierung ist weiterhin für die Rahmenbedingungen der Gesundheitspolitik und die Finanzierung des Systems verantwortlich. Die DHBs müssen der Zentralregierung Jahrespläne vorlegen, die nachweisen, welche Gesundheitsleistungen in ihrer Region zur Verfügung gestellt und finanziert werden müssen.

Finanzierung

Das Gesundheitswesen Neuseelands wird dominant aus Steuermitteln des Zentralstaats finanziert. Von den gesamten Gesundheitsausgaben werden knapp 78 Prozent von der öffentlichen Hand, überwiegend dem Zentralstaat, und 5 Prozent über private Krankenversicherungen sowie 14 Prozent von den privaten Haushalten getragen. In Bezug auf den Anteil der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit an den gesamten Gesundheitsausgaben liegt Neuseeland damit immer noch über dem Durchschnitt aller OECD-Länder (73 Prozent); wobei der Anteil der öffentlichen Finanzierung in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist. Wie in Australien liegt auch in Neuseeland der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt etwas über dem Durchschnitt aller OECD-Staaten: Bezogen auf das Jahr 2017 waren es 9,2 Prozent. 2017 betrugen die kaufkraftbereinigten Gesundheitsausgaben pro Kopf 3.742 US-Dollar und waren damit im OECD-Vergleich leicht unterdurchschnittlich. Betrachtet man die Entwicklung dieses Indikators im Zeitraum zwischen 2007 und 2017, so zeigt sich eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 4 Prozent, die etwas über dem Schnitt aller OECD-Staaten liegt.

Die Bedeutung der privaten (Zusatz-)Versicherung hat in Neuseeland in den letzten Jahren zugenommen. Aktuell verfügt rund ein Drittel der neuseeländischen Bevölkerung über eine solche Police. Sie wird hauptsächlich für den Ausgleich der Zuzahlungen eingesetzt bzw. um private Leistungserbringung im stationären und ambulanten Sektor sowie einen schnelleren Zugang zu elektiven Eingriffen zu ermöglichen.

Der aus Steuermitteln zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird jährlich vom Parlament festgesetzt. Die DHBs erhalten Zuweisungen von der Zentralregierung, die sich u.a. an der jeweiligen Einwohnerzahl und an der Altersstruktur der Region orientieren. Im Jahr 2011 gingen rund 80 Prozent der gesamten Ausgaben für Gesundheit der Zentralregierung an die DHBs; die restlichen 20 Prozent wurden für die eigene Verwaltung und Leistungserbringer ausgegeben.

Leistungen

Die Leistungen des neuseeländischen Gesundheitsdiensts folgen grundsätzlich dem Sachleistungsprinzip. Der Leistungskatalog umfasst die Primärversorgung, die ambulant fachärztliche Versorgung sowie stationäre Leistungen; auch Arzneimittel werden grundsätzlich bereitgestellt.

Krankenhausbehandlung wird vom öffentlichen Gesundheitsdienst Neuseelands kostenlos gewährt; gleiches gilt für die dort verabreichten Arzneimittel. Die Kosten der Behandlung durch niedergelassene Ärzte werden hingegen i.d.R. nicht vollständig vom öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen, sondern müssen zu einem Teil privat getragen werden. Hierfür fallen Kosten je Besuch in Höhe zwischen 9 und 30 Euro an. Eine Ausnahme gilt für Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren.

Für diese werden die Behandlungskosten vollständig vom öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen. Personen mit niedrigem Einkommen haben zudem Anspruch auf eine sog. Community Services Card (CSC), mit der sie im Krankheitsfall erhebliche Preisnachlässe erhalten. Auch für Patienten, die mehr als 12-mal pro Jahr zum Arzt gehen, gibt es eine Karte, die „High use health card“, mit der die Betroffenen geringere Eigenanteile leisten müssen. Der behandelnde Arzt erhält den nicht vom Patienten getragenen Teil seines Honorars dann direkt von der zuständigen DHB. Kostenlos ist die hausärztliche Versorgung auch für Einwohner, die in sog. Primary Health Organisations (PHOs) eingeschrieben sind (s.u.).

Die Kosten von durch niedergelassene Ärzte verordneten Arzneimitteln müssen i.d.R. ebenfalls zum Teil selbst getragen werden. Für die ersten 20 Verschreibungen im Jahr fallen pro Medikament umgerechnet rd. 3 Euro an Zuzahlung an. Chronisch Kranke, die sich öfter als 20-mal im Jahr einer medizinischen Behandlung unterziehen müssen, erhalten für die ambulante ärztliche Versorgung sowie für Medikamente eine ergänzende finanzielle Unterstützung, zum Teil entfällt die Selbstbeteiligung völlig. Seit dem Jahr 2002 hat die Neuseeländische Regierung für alle in den PHOs eingeschriebenen Versicherten die Zuzahlungen spürbar reduziert, um so u.a. auch die Inanspruchnahme der hausärztlichen Versorgung auszuweiten.

Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz sind nicht im Leistungskatalog des öffentlichen Gesundheitsdienstes enthalten und müssen daher privat finanziert werden. Ausnahmen gelten für Inhaber der CSC.

Krankengeld und Mutterschaftsgeld werden vom Zentralstaat aus Steuermitteln finanziert.

Organisation der Versorgung

Neuseeländer können den Hausarzt frei wählen. Die Hausärzte arbeiten meist zu dritt oder viert in Gemeinschaftspraxen und sind oft in Ärztenetzen organisiert. Sie fungieren als Gatekeeper: Fachärzte können nur nach einer Überweisung durch den Allgemein- bzw. Hausarzt konsultiert werden. Die Regierung strebt seit mehreren Jahren erfolgreich an, die ambulante medizinische Versorgung über sog. Primary Health Organisations (PHOs) zu organisieren. Diese sollen – vergleichbar der Integrierten Versorgung in Deutschland – unterschiedliche Leistungserbringer im ambulanten Bereich zusammenschließen. Dabei sollen vor allem die Leistungen von Hausärzten und andere Gesundheitsdienstleistungen besser vernetzt und den in PHOs eingeschriebenen Versicherten koordiniert zur Verfügung gestellt werden. Die PHOs schließen dazu mit den DHBs Verträge über das von ihnen angebotene Leistungsspektrum und erhalten dafür Komplexpauschalen. Die Mitgliedschaft der Leistungserbringer in den PHOs ist freiwillig, wird aber staatlich unterstützt. Im Jahr 2017 waren über 98 Prozent aller Neuseeländer in PHOs eingeschrieben.

Fachärzte sind in der Regel in Krankenhäusern angestellt, sie dürfen neben dieser Anstellung aber auch noch private Praxen betreiben, in denen sie gegen Gebühren (Privat)Patienten behandeln.

Die Krankenhäuser befinden sich sowohl in öffentlicher als auch in privater Trägerschaft; es überwiegt aber die öffentliche Trägerschaft durch DHBs. Sie sind für die ambulante Versorgung geöffnet. Im internationalen Vergleich fällt die in Neuseeland vergleichsweise geringe Zahl an Krankenhausbetten auf: Während es im Jahr 2017 im Durchschnitt aller OECD-Staaten je 1.000 Einwohner 4,7 Betten gab, beträgt der entsprechende Wert für Neuseeland nur 2,7. Die Arztdichte liegt mit 3,3 praktizierenden Ärzten pro 1.000 Einwohner nahezu im Durchschnitt der OECD-Staaten, die Versorgung mit Pflegekräften ist überdurchschnittlich gut (10,2 Pflegekräfte auf 1.000 Einwohner).

Zuständige Behörde im Internet

Ministry of Health: www.health.govt.nz

Vertiefende Literatur

Gauld, R. 2017: The New Zealand Health Care System, in: Mossialos, E. et al. (Eds.): International Profiles of Health Care Systems. Commonwealth Fund. Washington, 121–128.

Das Gesundheitswesen im internationalen Vergleich

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