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1.2 Die Entstehung und Ausweitung der gesetzlichen Absicherung im Krankheitsfall
ОглавлениеIn der sozialwissenschaftlichen Forschung wird die Einführung einer öffentlichen Absicherung im Krankheitsfall insbesondere mit dem durch die Industrialisierung entstandenen neuen und wachsenden Problemdruck – Verschärfung sozialer Notlagen im Zuge des Bevölkerungswachstums im 19. Jahrhundert bei gleichzeitiger Auflösung tradierter Familienstrukturen – und der politischen Mobilisierung der Arbeiterschaft erklärt. Nicht alle Industrieländer schufen ihre Gesundheitssysteme aber zur gleichen Zeit, und nicht alle Systeme gewährleisten das gleiche Absicherungsniveau. Gesetzliche Sicherungssysteme für den Krankheitsfall wurden vielmehr zu jeweils sehr unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt.
Auf die neuen politischen Herausforderungen reagierten Länder mit autoritärer politischer Ordnung früher als andere: Ein gesetzliches System zur Absicherung im Krankheitsfall wurde zunächst in Deutschland, dann in Italien, Österreich, Schweden, Dänemark und Belgien errichtet (vgl. Tab. 2). Obwohl sie damals im europäischen Vergleich zu den Nachzüglern der sozioökonomischen Entwicklung gehörten, führten also die europäischen autoritären Monarchien, die keine oder nur sehr eingeschränkte Befugnisse der gewählten Parlamente kannten, gesetzliche Absicherungen im Krankheitsfall früher ein als die parlamentarischen Demokratien.
Tab. 2Einführungszeitpunkt der ersten gesetzlichen Krankenversicherungen. Quellen: Alber (1987: 139), Schmidt (1998: 180), eigene Recherchen (s. Tab. 3). Jahr der Einführung der ersten, nicht notwendigerweise umfassenden, obligatorischen bzw. freiwilligen, staatlich subventionierten Krankenversicherung. Nicht berücksichtigt sind ältere soziale Sicherungssysteme für militärische Berufsstände.
Land | Einführungsjahr | Land | Einführungsjahr |
Deutschland | 1883 | Schweiz | 1911 |
Italien | 1886 | Griechenland | 1922 |
Österreich | 1888 | Japan | 1922 |
Schweden | 1891 | Niederlande | 1929 |
Dänemark | 1892 | Neuseeland | 1938 |
Belgien | 1894 | Spanien | 1942 |
Frankreich | 1898 | Portugal | 1946 |
Luxemburg | 1901 | Australien | 1946 |
Norwegen | 1909 | Kanada | 1961 |
Großbritannien | 1911 | Finnland | 1963 |
Irland | 1911 | USA | 1965 |
Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Schweden und die Schweiz starteten dabei zunächst mit freiwilligen, staatlich subventionierten Programmen, die für längere Zeit beibehalten wurden und nicht selten auch einen größeren Teil der Bevölkerung umfassten. Die übrigen Länder Westeuropas folgten dem Beispiel Deutschlands und begannen gleich mit einer zunächst auf bestimmte Bevölkerungsgruppen bezogenen Pflichtversicherung. Nur Finnland führte von Beginn an – allerdings erst im Jahr 1963 – eine Volksversicherung bzw. einen öffentlichen Gesundheitsdienst ein (vgl. Alber 1987: 50). Das wichtigste Ziel der Krankenversicherungen, unabhängig davon, ob es sich um Pflichtversicherungen oder um freiwillige, staatlich subventionierte Versicherungen handelte, bestand anfangs im Ausgleich des mit einer Krankheit verbundenen Einkommensverlustes. Erst später wurden die Geldleistungen zunehmend durch die Gewährleistung medizinischer Sachleistungen ergänzt.
Einmal eingeführt, wurden die gesetzlichen Krankenversicherungen kontinuierlich ausgeweitet; sie bezogen daher einen immer größeren Teil der Bevölkerung in die Absicherung ein. Denn die Einführung der öffentlichen Absicherung im Krankheitsfall für bestimmte Bevölkerungsgruppen bot gleichzeitig eine Plattform für die politische Forderung nach Ausdehnung durch den Gesetzgeber – mit der Folge des zunehmenden Einbezugs weiterer Bevölkerungsteile (vgl. zum Folgenden Alber 1987: 54–55 sowie Tab. 3). Dabei wurde der erfasste Personenkreis i.d.R. zunächst auf weitere Gruppen abhängig Beschäftigter (z.B. Angestellte) ausgeweitet. Dies erfolgte zum Teil durch Abschaffung von Einkommensgrenzen, deren Überschreitung vorher von der Versicherungspflicht befreit hatte, zum Teil durch Aufnahme weiterer beruflicher Statusgruppen. Dem folgte dann meist die Ausdehnung der medizinischen Versorgungsleistungen auf Familienangehörige der Versicherten; die meisten Länder Westeuropas schufen diesen Schutz zwischen 1930 und 1946. Nur die norwegische Pflichtversicherung hatte Sachleistungen für Angehörige bereits von Beginn an eingeführt.
In der Regel ein weiteres Jahrzehnt später – erstmals in Deutschland im Jahr 1941 – erfolgte die Ausweitung der Absicherung im Krankheitsfall auf die Rentner. In Westeuropa war diese Ausweitung erst mit der Einführung der finnischen Volksversicherung im Jahr 1963 allgemein umgesetzt. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden schließlich bestimmte Gruppen von Selbstständigen in die Pflichtversicherungen einbezogen. Als das hier am längsten zögernde Deutschland 1971 die Versicherungspflicht auf Landwirte ausdehnte, hatten mit Ausnahme der bis Mitte der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts an der freiwilligen Versicherung festhaltenden Schweiz alle Länder zumindest einige Kategorien von Selbstständigen in die staatliche Zwangsversicherung integriert. Nur in den Ländern mit Volksversicherungen bzw. öffentlichem Gesundheitsdienst wurden alle Selbstständigen auf einen Schlag in die Versicherungspflicht einbezogen. Die übrigen Zwangsversicherungen dehnten ihren Anwendungsbereich dagegen sukzessive auf zusätzliche Kategorien selbstständig Erwerbstätiger aus, sodass in diesen Ländern noch lange Zeit einige Gruppen von Selbstständigen von der Versicherungspflicht befreit blieben. Ausnahmen existieren nur noch in Deutschland bzw. in Österreich, wo Selbstständige nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind bzw. sich davon befreien lassen können.
Tab. 3Zeitpunkte der Ausweitung der gesetzlichen Absicherung im Krankheitsfall. Quelle: Angaben für Westeuropa ohne Spanien und Portugal aus Alber (1987: 232–235); einzelne Angaben für die Schweiz und die Niederlande sowie sämtliche Informationen zu den Ländern Japan, Kanada, Australien, Neuseeland, Spanien und Portugal wurden vom Verfasser ergänzt.
Land | Jahr | Einführungs- bzw. Änderungsgesetz |
1888 | Pflichtversicherung mit Einkommensgrenzen für Arbeiter und Angestellte | |
1926 | Familienangehörige und Rentner in der Angestelltenversicherung | |
1928 | Landarbeiter | |
Österreich | 1941 | Familienangehörige und Rentner in der Arbeiterversicherung |
1955 | leitende Angestellte | |
1965 | Landwirte | |
1966 | Selbstständige in der Industrie (halbobligatorisch) | |
1894 | Subventionierung freiwilliger Versicherung | |
Belgien | 1944 | Pflichtversicherung abhängig Beschäftigter, Ausweitung auf Rentner und Familienangehörige |
1963 | Ausdehnung auf Selbstständige | |
1892 | Subventionierung freiwilliger Versicherung | |
1933 | halbobligatorische Versicherung | |
Dänemark | 1960 | Ausdehnung der halbobligatorischen Versicherung auf alle Bürger unter 16 |
1971 | öffentlicher Gesundheitsdienst | |
1883 | Pflichtversicherung für Arbeiter (und Angestellte unter Einkommensgrenze) | |
1911 | Landarbeiter | |
Deutschland | 1930 | Mitversicherung von Familienangehörigen als Regelleistung |
1941 | Rentner | |
1971 | Landwirte | |
2009 | allgemeine Versicherungspflicht | |
Finnland | 1963 | öffentlicher Gesundheitsdienst |
1898 | Subventionierung freiwilliger Versicherung | |
1919 | Übernahme der Pflichtversicherung in Elsass-Lothringen | |
1930 | Pflichtversicherung mit Einkommensgrenzen | |
Frankreich | 1942 | alle Arbeiter ohne Einkommensgrenzen |
1946 | Rentner | |
1961 | Landwirte | |
1966 | Selbstständige außerhalb der Landwirtschaft | |
bis zur Unabhängigkeit: britische Gesetze | ||
Irland | 1952 | Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte unter Einkommensgrenze |
1886 | Subventionierung freiwilliger Versicherung | |
1928 | halbobligatorische Versicherung (durch kollektive Arbeitsverträge) | |
1939 | Mitversicherung von Familienangehörigen | |
Italien | 1943 | Pflichtversicherung für Industriearbeiter |
1954 | Landwirte | |
1955 | Rentner | |
1956 | selbstständige Handwerker | |
1901 | Pflichtversicherung für Industriebeschäftigte mit Einkommensgrenze | |
1944 | Rentner | |
Luxemburg | 1951 | Ausweitung durch Aufhebung der Einkommensgrenzen |
1952 | Selbstständige in Industrie und Handel, Freiberufler | |
1962 | Landwirte | |
1929 | Pflichtversicherung für Geldleistungen mit Einkommensgrenze | |
1941 | Ausweitung auf Sachleistungen und Familienangehörige | |
Niederlande | 1951 | Rentner |
1967 | Volksversicherung für schwere Krankheiten | |
2006 | allgemeine Versicherungspflicht | |
1909 | Pflichtversicherung mit Einkommensgrenze, Mitversicherung Familienangehöriger | |
Norwegen | 1935 | selbstständige Fischer |
1953 | Ausweitung durch Aufhebung der Einkommensgrenze für abhängig Beschäftigte | |
1956 | öffentlicher Gesundheitsdienst | |
Schweden | 1891 | Subventionierung freiwilliger Versicherung |
1953 | öffentlicher Gesundheitsdienst | |
1911 | Subventionierung freiwilliger Versicherung | |
Schweiz | 1916 | erste kantonale Pflichtversicherung |
1996 | allgemeine Versicherungspflicht | |
1911 | Pflichtversicherung mit Einkommensgrenze für Krankengeld | |
Großbritannien | 1913 | Ausweitung auf Sachleistungen |
1946 | Volksversicherung/öffentlicher Gesundheitsdienst | |
1965 | Einkommensbezogene Geldleistungen | |
1922 | Pflichtversicherung für Fabrik- und Bergarbeiter | |
1934 | Ausweitung auf alle Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten | |
Japan | 1938 | Öffnung (freiwillig) für die gesamte Bevölkerung |
1951 | Verpflichtung für die Kommunen, die gesamte Bevölkerung abzusichern | |
1961 | stationäre Akutversorgung landesweit als Volksversicherung | |
Kanada | 1972 | ambulante ärztliche Versorgung landesweit als Volksversicherung |
1965 | Einführung von Medicare (Ältere) und Medicaid (Arme) | |
USA | 1986 | Anspruch auf Notfallversorgung durch Krankenhäuser für die gesamte Bevölkerung |
1997 | Versicherung für Kinder aus einkommensschwachen Familien | |
2015 | Ausweitung des Versicherungsschutzes durch „Obama-Care“ | |
1938 | öffentlicher Gesundheitsdienst | |
Neuseeland | 1965 | Krankengeld |
1944 | Krankengeld | |
Australien | 1946ff. | Subventionierung medizinischer Leistungen durch den Zentralstaat |
1975 | öffentlicher Gesundheitsdienst | |
1946 | Gesetzliche Krankenversicherung für Industriearbeiter | |
Portugal | 1959ff. | Ausweitung auf andere Wirtschaftszweige und Familienangehörige |
1979 | öffentlicher Gesundheitsdienst | |
1942 | Gesetzliche Krankenversicherung für Arbeiter | |
Spanien | 1967 | Ausweitung auf Selbstständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst |
1972 | Ausweitung auf Angestellte | |
1986 | öffentlicher Gesundheitsdienst |
Das Wachstum der Systeme lässt sich am einfachsten und eindrucksvollsten am Prozentsatz des von ihnen einbezogenen Teils der Bevölkerung ablesen. Deutlich wird hier, dass es Ländern mit öffentlichem Gesundheitsdienst bzw. Volksversicherung i.d.R. schneller gelang, die gesamte Bevölkerung in diese Absicherung einzubeziehen. Länder mit Sozialversicherungssystemen taten sich hingegen etwas schwerer. Doch auch hier ist eine zunehmende Inklusion der Bevölkerung in das gesetzliche System festzustellen (Alber 1987).
In Westeuropa verfügen damit heute fast alle Länder über öffentliche Gesundheitssysteme, die die medizinische Versorgung für die gesamte Bevölkerung sicherstellen. Länder mit Sozialversicherungssystemen haben den Kreis der gesetzlich Krankenversicherten Zug um Zug ausgeweitet und so z.B. nicht erwerbstätige Personen wie Studenten oder Hausfrauen in den öffentlichen Versicherungsschutz einbezogen. Fast alle westeuropäischen Länder haben sich so einer umfassenden öffentlichen Absicherung ihrer Bevölkerung im Krankheitsfall angenähert. Zuletzt ist dies der Schweiz und den Niederlanden gelungen: Dort wurde im Jahr 1996 bzw. 2006 eine umfassende gesetzliche Krankenversicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung eingeführt. Deutschland, wo nur knapp 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, ist damit das letzte Land Westeuropas, das diese umfassende Form der Absicherung noch nicht erreicht hat. Immerhin wurde hierzulande mit der Gesundheitsreform des Jahres 2007 aber eine Versicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung eingeführt. Diese unterscheidet aber nach wie vor zwischen der Absicherung in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Während die gesetzlichen, öffentlich finanzierten Systeme zur Absicherung des Krankheitsfalls über die Jahrzehnte zunehmende Verbreitung fanden, blieb die Rolle privater Krankenversicherungen in den meisten Vergleichsländern bis heute auf eine Ergänzung des öffentlichen Systems beschränkt – auch wenn es in den letzten Jahren in einigen Ländern einen gewissen Trend der Expansion der privaten Absicherung gegeben hat (vgl. Colombo/Tapay 2004, Thomson/Mossialos 2009, Sagan/Thomson 2016). Dabei konzentriert sich die private Krankenversicherung aber zumeist auf Leistungen, die das öffentliche System nicht vorsieht bzw. übernimmt Zuzahlungen oder Selbstbehalte, die im öffentlichen System zu entrichten sind, oder sichert eine zügigere Versorgung ohne längere Wartezeiten ab. In den Gesundheitssystemen der betrachteten Länder stellt sich die Situation der privaten Krankenversicherung heute wie folgt dar (vgl. auch Tab. 4):
In Großbritannien, Irland, Neuseeland, Portugal und Spanien hat die private Krankenversicherung eine die öffentliche Versorgung duplizierende Funktion: Sie existiert parallel zum öffentlichen Gesundheitsdienst und dient den Versicherten vor allem dazu, die aufgrund knapper Kapazitäten oftmals langen Wartelisten durch Inanspruchnahme privater Anbieter zu umgehen.
In anderen Ländern ergänzen private Krankenversicherungen das öffentliche System, indem sie die dort vorgesehenen Selbstbeteiligungen bzw. Zuzahlungen abdecken – zu diesen Ländern gehört insbesondere Frankreich, wo fast die gesamte Bevölkerung solche Ergänzungsversicherungen abgeschlossen haben. Auch in einigen anderen Ländern – Belgien, Slowenien, Luxemburg, Deutschland und Dänemark – kommt privaten Krankenversicherungen mit dieser Funktion erhebliche Bedeutung zu.
In vielen OECD-Ländern kommt der privaten Krankenversicherung die Funktion zu, zusätzliche Leistungen anzubieten, die im Leistungskatalog des öffentlichen Gesundheitswesens nicht vorgesehen sind. Dies gilt beispielsweise für die Niederlande; dort ist u.a. die zahnärztliche Versorgung, aber auch Physiotherapie nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten.
Nur in zwei Ländern stellt die private Krankenversicherung für einen größeren Teil der Bevölkerung die reguläre Absicherung im Krankheitsfall dar – mit anderen Worten: Sie substituiert dort die gesetzliche Absicherung. Dies ist mittlerweile nur noch in den USA (für rd. 55 Prozent der Bevölkerung) und in Deutschland (für rd. 11 Prozent der Bevölkerung) in spürbarem Umfang der Fall. In einigen anderen Ländern können bestimmte, kleinere Personengruppen an Stelle der öffentlichen Sozialversicherung für eine private Krankenversicherung optieren.
Tab. 4Anteil privat Versicherter an der Bevölkerung (in Prozent) mit Funktionen der privaten Krankenversicherung (2017). Quelle: OECD Health Data 2019. Erfasst sind auch Personen, die über Zusatzversicherungen verfügen.
Land | substitutiv | ergänzend | zusätzlich | duplizierend | insgesamt |
Belgien | 84,4 | 84,4 | |||
Dänemark | 29,2 | 29,2 | |||
Deutschland | 10,6 | 23,7 | 34,3 | ||
Finnland | 21,6 | 21,6 | |||
Großbritannien | 10,4 | 10,4 | |||
Irland | 45,4 | 45,4 | |||
Kanada | 67,0 | 67,0 | |||
Luxemburg | 65,1 | 65,1 | |||
Österreich | 36,9 | 36,9 | |||
Portugal | 26,6 | 26,6 | |||
Neuseeland | 1,0 | 27,6 | 28,6 | ||
Niederlande | 84,1 | 84,1 | |||
Schweiz | 28,5 | 28,5 | |||
Slowenien | 72,0 | 10,4 | 3,3 | 85,7 | |
Spanien | 0,9 | 15,7 | 16,5 | ||
USA | 54,9 | 8,0 | 62,9 |
In vielen Ländern hat der Anteil derer, die ergänzend oder zusätzlich zur Absicherung im Krankheitsfall über das jeweilige öffentliche System eine private Krankenversicherung aufweisen, langfristig zugenommen (vgl. Tab. 5). Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig, dürften aber zum einen mit dem wachsenden Wohlstand bestimmter Bevölkerungsteile und zum anderen mit den in den letzten Jahren realisierten Einschnitten und Sparmaßnahmen in den öffentlichen Gesundheitssystemen – u.a. in Südeuropa – zusammenhängen. Bemerkenswert ist, dass die Zunahme zuletzt in vielen Ländern stagniert; zum Teil ist mittlerweile sogar eine Umkehr des Wachstumstrends festzustellen. Offenbar ist in manchen Ländern hier bereits eine Marktsättigung erreicht worden.
Tab. 5Entwicklung des Anteils privat Versicherter an der Bevölkerung, 1995–2015 (in Prozent). Quelle: OECD Health Data 2019
Jahr | 1995 | 2000 | 2005 | 2015 |
Australien | 34,9 | 43,0 | 42,9 | 55,8 |
Belgien | 37,1 | 71,8 | 83,6 | |
Dänemark | 0,8 | 7,9 | 32,0 | |
Deutschland | 8,5 | 9,1 | 24,3 | 33,9 |
Finnland | 10,1 | 11,6 | 14,6 | |
Frankreich | 83,4 | 85,8 | 91,6 | 95,5 |
Großbritannien | 10,3 | 11,0 | 12,3 | 10,4 |
Irland | 37,9 | 43,8 | 51,2 | 45,3 |
Kanada | 56,0 | 65,0 | 66,0 | 67,0 |
Neuseeland | 34,2 | 32,8 | 28,8 | |
Niederlande | 92,8 | 84,1 | ||
Österreich | 34,2 | 31,8 | 33,5 | 36,2 |
Portugal | 13,8 | 17,5 | 25,7 | |
Slowenien | 69,5 | 73,6 | 87,1 | |
Spanien | 9,1 | 7,6 | 14,4 | 15,6 |
USA | 70,7 | 67,1 | 62,9 |