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3.2 Abgrenzung von Funktionen des nationalen Abschlusses

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HGB Gläubigerschutz & Kapitalerhaltung

Obwohl ein HGB-Abschluss grundsätzlich den gleichen Adressatenkreis wie ein IFRS-Abschluss aufweist, ist die Herangehensweise eine andere. Das deutsche Handelsrecht stellt den Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung über ein möglichst realitätsnahes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Hieran hat auch das Inkrafttreten des BilMoG wenig geändert. Dies zeigt beispielsweise das so genannte Imparitätsprinzip: Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB müssen alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt werden. Gewinne sind jedoch nur zu berücksichtigen, wenn diese am Abschlussstichtag bereits realisiert sind.

Durch diese Vorgehensweise werden zu Lasten einer realistischen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stille Reserven in erheblichem Ausmaß gebildet, die in Krisenzeiten als Puffer zur Verfügung stehen können.

12Weitere Funktionen des HGB-Abschlusses sind die

Ausschüttungsbemessungsfunktion6) und die
Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (siehe Tz. 10).
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