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4.2 IFRS und IAS
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Due Process
Wie bereits in Tz. 7 geschildert, kommen die einzelnen Standards in einem Due Process zustande. Jeder einzelne Standard behandelt ein bestimmtes Thema des Rechnungswesens. Dadurch dass laufend neue Standards in Kraft treten, wird die Sammlung an Standards, die vor einigen Jahren noch recht lückenhaft anmutete, immer dichter. Mittlerweile gibt es nahezu zu allen Themen des Rechnungswesens einen eigenen Standard.
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Struktur der Standards
Die einzelnen Standards haben eine relativ klare, leicht zu erfassende Struktur, die wesentlich schneller zu ergreifen ist, als die Struktur so mancher deutscher Gesetze. Jeder einzelne Standard hat ein eigenes Inhaltsverzeichnis. Außerdem wird zu Beginn eines Standards stets dessen Zielsetzung und Anwendungsbereich genannt. Die Standards sind in einzelne Paragrafen untergliedert. Diese können wiederum Buchstaben und Unternummern aufweisen (z. B. IFRS 1.24 a i). Darüber hinaus sind alle für einen Standard relevanten Begriffsdefinitionen innerhalb des Standards angegeben.
22Der typische Aufbau eines IFRS ist folgender:
Zielsetzung (objectives) |
Anwendungsbereich (scope) |
Definitionen (definitions) |
Standardtext/Regelungen (standards, rules) |
Angaben (disclosures) |
Übergangsvorschriften (transitional provisions) |
Inkrafttreten (effective date) |
Anhang (appendix) |
wenig Wahlrechte
Die meisten ursprünglichen IAS hatten eine Zweiteilung bezüglich der bilanziellen Behandlung. Es wurde einerseits die grundlegende Variante der Behandlung dargestellt. Andererseits wurde aber auch eine erlaubte abweichende Behandlung vorgestellt. Dieses Wahlrecht ist jedoch in den IFRS nicht mehr vorgesehen. Durch die Überarbeitung der bestehenden IAS und durch deren Neuformulierung als IFRS werden die Wahlrechte folglich deutlich reduziert.
23Derzeit gibt es folgende Standards: