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3. Funktionen des Abschlusses für die Adressaten 3.1 Informationsfunktion der IFRS

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Adressaten des Abschlusses

Die Abschlussadressaten und deren Informationsbedürfnisse ergeben sich im Wesentlichen aus F. 9:

Investoren Die Bereitsteller von Risikokapital und ihre Berater sind mit den Risiken und Erträgen ihrer Investitionen befasst. Sie benötigen Informationen, um besser beurteilen zu können, ob sie kaufen, halten oder veräußern sollen. Auch Aktionäre sind interessiert an Informationen, mit denen sie die Fähigkeit des Unternehmens zur Dividendenausschüttung beurteilen können. Mutterunternehmen, die an einer europäischen Börse notiert sind, haben einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen (§ 315a HGB). Dieser kann von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung auf Plausibilität untersucht werden (§ 342b HGB).
Arbeitnehmer Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sind interessiert an Informationen über die Stabilität und Rentabilität ihrer Arbeitgeber. Ferner sind sie interessiert an Informationen, anhand derer sie die Fähigkeit des Unternehmens zur Zahlung von Löhnen und Gehältern, Altersversorgungsleistungen und zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen beurteilen können.
Kreditgeber Kreditgeber sind interessiert an Informationen, mit denen sie beurteilen können, ob ihre Darlehen und die damit verbundenen Zinsen bei Fälligkeit gezahlt werden.
Lieferanten und andere Gläubiger Lieferanten und andere Gläubiger sind interessiert an Informationen, mit denen sie beurteilen können, ob die ihnen geschuldeten Beträge bei Fälligkeit gezahlt werden. Andere Gläubiger sind in der Regel kurzfristiger an einem Unternehmen interessiert als Gläubiger, sofern sie nicht von der Weiterführung des Unternehmens als wichtigem Kunden abhängen.
Kunden Kunden sind an Informationen über die Fortführung eines Unternehmens interessiert, vor allem dann, wenn sie eine langfristige Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen haben oder von diesem abhängen.
Regierungen und ihre Institutionen Regierungen und ihre Institutionen sind an der Zuteilung von Ressourcen und demnach an den Tätigkeiten des Unternehmens interessiert. Sie benötigen auch Informationen, um die Tätigkeiten der Unternehmen zu regulieren sowie die Steuerpolitik festzulegen, und sie benötigen Informationen als Grundlage für die Ermittlung des Volkseinkommens und ähnlicher Statistiken.
Öffentlichkeit Die Unternehmen können Mitglieder der Öffentlichkeit in vielerlei Hinsicht betreffen. So können Unternehmen beispielsweise in unterschiedlichster Form einen erheblichen Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten, dazu zählen auch die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens und ihre Unterstützung der lokalen Lieferanten. Abschlüsse können die Öffentlichkeit unterstützen, indem sie Informationen über die Tendenzen und jüngsten Entwicklungen der Prosperität des Unternehmens sowie über seine Tätigkeitsbereiche geben.

10Wie aus dieser Aufzählung ersichtlich ist, hat der IFRS-Abschluss keinerlei Bedeutung für die Steuerbemessung. Dies unterscheidet ihn vom HGB-Abschluss, der regelmäßig für Zwecke der Besteuerung die Grundlage bildet (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).

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