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I. Ziele und Funktionen der internationalen Rechnungslegung

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Bedeutung der IFRS

Auf internationaler Ebene gibt es mehrere Rechnungslegungsprinzipien. Die größte Bedeutung haben die IFRS (International Financial Reporting Standards). Abschlüsse, die hiernach aufgestellt werden, verfolgen in erster Linie einen realistischen Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Das deutsche Handelsrecht, das insbesondere im HGB normiert ist, hat über viele Jahre hinweg als oberstes Ziel den Gläubigerschutz verfolgt. Dies hatte zur Konsequenz, dass die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Vorsichtsprinzip erfolgte. Anders als im Bereich der IFRS wurden beispielsweise wegen der problematischen Bewertbarkeit selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nicht aktiviert oder Aufwandsrückstellungen eingestellt.

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Annäherung des HGB

Durch das Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2009 beginnen,1) hat sich das deutsche Handelsrecht etwas an die IFRS angenähert. So dürfen nun beispielsweise selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in der Bilanz ausgewiesen werden.

Es bestehen jedoch immer noch erhebliche Unterschiede zwischen den Grundprinzipien der Rechnungslegung nach HGB und IFRS. Dies verdeutlichen folgende Beispiele:

Nach nationalem Recht stellen bis auf wenige Ausnahmen die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Bewertungsobergrenze dar. Durch die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert (fair value) kommt es nach IFRS in vielen Fällen zu einer Überschreitung des nach nationalem Recht zulässigen Wertes.
Das HGB verbietet als Konsequenz des Vorsichtsprinzips den Ausweis noch nicht realisierter Gewinne. Nach IFRS ist eine vorzeitige Gewinnrealisierung in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise der langfristigen Auftragsfertigung, grundsätzlich verpflichtend.
Nach IFRS sind alle Arten von Aufwandsrückstellungen verboten. Das HGB schreibt auch nach der Einführung des BilMoG in bestimmten Fällen die Bildung von Aufwandsrückstellungen vor.

Wie diese Beispiele zeigen, ergibt sich bei einer Bilanzierung nach IFRS tendenziell ein höherer Eigenkapitalausweis. Dies liegt vor allem daran, dass die Bildung von stillen Reserven im internationalen Bereich schwieriger ist.

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