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§ 4 Die innere Gemeindeverfassung

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Inhaltsverzeichnis

I. Überblick über typische gemeindliche Organisationsstrukturen in den Ländern

II. Der Rat als unmittelbar demokratisch legitimiertes Gemeindeorgan

III. Ratsausschüsse

IV. Der Bürgermeister

V. Die Vertretung der Gemeinde gegenüber Dritten

VI. Exkurs: Die innere Kreisverfassung

VII. Der kommunale Organstreit

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Fall 4: „Die Mini-Fraktion“

Gertrud Akaweh (A) und Joschka Biolek (B) wurden bei den letzten Kommunalwahlen in Niedersachsen als einzige Listenvertreter der „Bundweite 90/Die Grübler“ in den Gemeinderat von Hinterwalde, einer 16 000 Einwohner zählenden niedersächsischen Gemeinde im Landkreis Wesermarsch, gewählt. Sie wollen in dem Gremium, nach dessen Geschäftsordnung eine Fraktion „mindestens drei Gemeinderäte“ umfassen muss, eine eigene Fraktion bilden, was ihnen aber durch den Ratsvorsitzenden unter Hinweis auf die Geschäftsordnung des Rates verwehrt wird. A und B verweisen darauf, dass in benachbarten Gemeinden und insbesondere auch in anderen Bundesländern bereits zwei politisch gleichgesinnte Mandatsträger eine Fraktion bilden können.

Hätte eine Klage von A und B beim Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg? Rn 148, 191

Teil I Kommunalrecht§ 4 Die innere Gemeindeverfassung › I. Überblick über typische gemeindliche Organisationsstrukturen in den Ländern

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