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2. Mehrtägige Schulung

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Dass eine Schulung über mehrere Tage andauert, ist hingegen nicht per se unverhältnismäßig. Dies gilt umso mehr, wenn wie hier komplizierte rechtliche Fragestellungen angesprochen werden, die Nicht-Juristen vermittelt werden sollen.

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Wiederholung und Vertiefung:

Das BAG hat auch für Betriebsratsmitglieder ohne besondere Funktion im Einzelfall bereits fünf- bis sechstägige Schulungen anerkannt.[56]

Klausurenkurs im Arbeitsrecht II

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