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1.6 Allgemeine Ratschläge zur Bearbeitungstechnik

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■ Beachten Sie die Bearbeitungshinweise auf dem Deckblatt.

■ Lesen Sie den Sachverhalt mehrmals, vollständig und in Ruhe, um ihn korrekt zu erfassen.

■ Gleiches gilt für die Aufgabenstellung. Nicht immer wird verlangt, die komplette Strafbarkeit zu prüfen, oftmals sollen nur Teilbereiche bearbeitet werden (z. B. nur die Erfüllung des Tatbestandes ohne Rechtswidrigkeit und Schuld). Beachten Sie dies, Sie verschenken sonst kostbare Bearbeitungszeit!

■ Fertigen Sie Notizen und eine kurze Lösungsskizze auf dem Konzeptpapier an. Beachten Sie aber, dass diese Notizen grds. nicht mitbewertet werden.

■ Bringen Sie im Sachverhalt nicht zu viele Notizen und Markierungen an, damit Sie die Übersicht behalten.

■ Kalkulieren Sie die zur Verfügung stehende Zeit und teilen Sie sich diese gut ein. Planen Sie Reserven für die Schlusskorrektur ein.

■ Halten Sie die Struktur der Prüfungsschritte („Subsumtion“) ein, um keine wichtigen Prüfpunkte (insbesondere beim Tatbestand) zu vergessen:

– Einleitungssatz für die Prüfung der Strafbarkeit

– Obersatz für die Prüfung des Tatbestandsmerkmales

– Definition

– Subsumtion/Sachverhaltsabgleich

– ggf. Zwischenergebnis

– Ergebnis für die Prüfung des Tatbestandsmerkmales

– Endergebnis für die Prüfung der Strafbarkeit

■ Beachten Sie, dass Gesetzesnormen so genau wie möglich zu benennen sind (nicht „§ 223 StGB“, sondern „§ 223 Abs. 1 1. Alt StGB“).

■ Bitte berücksichtigen Sie, dass für erhebliche Mängel in der Rechtschreibung, der Gliederung, der Klarheit der Darstellung sowie der Gewandtheit des Ausdrucks bis zu 10 Prozent der zu vergebenen Leistungspunkte in Abzug gebracht werden können.

– Schreiben Sie also leserlich und sauber!

– Halten Sie die Seitenränder ein!

– Machen Sie Absätze!

– Machen Sie saubere und klar erkennbare Streichungen, am besten mit einem waagerechten Strich!

– Gliedern Sie übersichtlich!

– Setzen Sie Schwerpunkte bei der Bearbeitung!

– Vermeiden Sie es den Sachverhalt unnötig zu wiederholen!

Fälle und Lösungen zum StGB

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