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1.2 Prüfung von Strafrechtssachverhalten im mittleren Dienst

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Eine Straftat ist die tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung eines Menschen. Als Rechtsfolge sieht der Gesetzgeber die Bestrafung des Straftäters vor, üblicherweise mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Die Straftat besteht daher aus den folgenden drei Grundelementen:

1. Tatbestand

2. Rechtswidrigkeit

3. Schuld

Aus diesen Elementen ergibt sich das Prüfschema für die rechtliche Prüfung der Strafbarkeit in der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes.

Bezüglich der Lösung strafrechtlicher Sachverhalte gibt es zwischen der Ausbildung des mittleren Dienstes und dem Studium der Kommissaranwärter des gehobenen Dienstes deutliche Abweichungen.

Anders als im Studium der Kommissaranwärter, wo die finale bzw. soziale Handlungslehre bevorzugt wird, kommt in der Ausbildung des mittleren Dienstes die kausale Handlungslehre zur Anwendung. Das heißt, der Vorsatz wird nicht im Tatbestand, sondern erst in der Schuld geprüft.

Zur korrekten Prüfung von Erfolgsdelikten gehört die Prüfung der Kausalität und der objektiven Zurechenbarkeit des Handlungserfolges. Bei den strafrechtlichen Falllösungen des mittleren Dienstes wird hierauf jedoch verzichtet, anders als im Studium des gehobenen Dienstes.

Da es sich bei den besonders schweren Fällen nicht um Tatbestandsmerkmale, sondern um Strafzumessungsregeln handelt, dürften diese erst im Anschluss an die Feststellung der Strafbarkeit geprüft werden. Hiervon wird in der Ausbildung des mittleren Dienstes abgewichen. Die Elemente des besonders schweren Falles werden im mittleren Dienst wie ein Qualifikationstatbestand direkt nach dem Grundtatbestand geprüft.

Um durch ein Gericht verurteilt zu werden bzw. damit es überhaupt zu einer Verhandlung kommt, dürften ferner keine Strafausschließungsgründe oder Prozesshindernisse vorliegen. In der polizeilichen Praxis, aber auch bei der Lösung strafrechtlicher Sachverhalte in Prüfungen, sind diese Punkte nicht zu prüfen.

Im nachfolgenden Prüfungsschema sind alle relevanten Elemente dargestellt, zu prüfen sind hingegen nur Tatbestand – Rechtswidrigkeit – Schuld. Die anderen Aspekte werden in Tests und Arbeiten lediglich in Form von Wissensfragen abgeprüft, wenn auch selten.

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