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Rechtswidrigkeit
ОглавлениеDie Erfüllung des Tatbestandes durch den P müsste rechtswidrig gewesen sein.
Rechtswidrig ist die Tat, wenn der Tatbestand erfüllt und keine Rechtfertigungsgründe vorliegen.
Wie oben geprüft, ist der Tatbestand erfüllt. Rechtfertigungsgründe, wie z. B. Notwehr, Nothilfe gem. § 32 StGB sind nicht ersichtlich.
Somit war die Erfüllung des Tatbestandes durch den P rechtswidrig.