Читать книгу Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung - Nils Neuwald - Страница 14
Schuld
ОглавлениеDer P müsste schuldhaft gehandelt haben.
Problemstellungen hinsichtlich der Schuldfähigkeit, des Unrechtsbewusstseins und der Zumutbarkeit sind nicht ersichtlich.
Im Rahmen der Schuldform müsste der P vorsätzlich gehandelt haben.
Vorsatz ist das Handeln mit Wissen und Wollen.
Der P wusste, dass er ein Graffiti auf den Reisezug sprühte und dadurch das Erscheinungsbild verändert werden würde. Dies war seine Absicht.
Somit handelte der P vorsätzlich und im Ergebnis schuldhaft.
Der P hat sich dadurch, dass er ein Graffiti auf die Außenwand des Reisezuges angebracht hat, der Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 2 StGB strafbar gemacht.