Читать книгу Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung - Nils Neuwald - Страница 16
1 Entscheidung 1.1 Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln
ОглавлениеDie Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln ist zu treffen.
P kommt mit erhobener Sprühflasche in der Hand auf die Streife zu.
Noch ist kein Schaden bezüglich der Polizeivollzugsbeamten (PVB) eingetreten, doch ohne polizeiliches Einschreiten könnte P den Beamten Verletzungen zufügen.
Dadurch würde P den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) bzw. des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) verwirklichen.
Betroffen wären die Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit, hier die objektive Rechtsordnung und die Rechtsgüter auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Beamten. Weiterhin handelt es sich um PVB, somit sind auch der Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen betroffen.
Es handelt sich um eine bevorstehende Rechtsgutverletzung als Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Erforderlich ist zunächst präventives Handeln und anschließend repressives Tätigwerden zur Verfolgung der Straftaten.