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Vorwort
Оглавление„Leasing im Steuerrecht“ erscheint mittlerweile in der 6. Auflage. Das besondere Gedenken gilt Herrn Dr. Arno Bordewin, dem Begründer des Werks, der als Richter am BFH und Autor zahlloser Beiträge sich um die steuerliche Fundamentierung des Leasings in Deutschland außerordentlich verdient gemacht hat. Seit dem Erscheinungsdatum der 5. Auflage, das 5 Jahre zurückliegt, hat der Gesetzgeber einige für die Behandlung des Leasings maßgebliche handels- und steuerrechtliche Vorschriften geändert. Steuerrechtlich sind die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 mit der Einschränkung des Abzugs von Finanzierungsaufwendungen sowie der Neukonzipierung der Gewerbesteuer hervorzuheben, handelsrechtlich sind die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zu berücksichtigen.
Spielen bei der Entscheidung für eine Leasingfinanzierung zunehmend handelsbilanzielle und finanzierungstechnische Gesichtspunkte sowie Vorteile von leasingtypischen Dienstleistungen eine Rolle, kann niemand, der sich mit Leasing befasst, die steuerlichen Konsequenzen außer Acht lassen. Insbesondere muss er die Kriterien kennen, nach denen sich die Zurechnung des Leasing-Gegenstandes beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer richtet. Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums, die für viele steuerliche Fragen maßgeblich ist, und die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen bilden den Schwerpunkt auch der Neuauflage. Die gesetzlichen Änderungen sowie neue Entwicklungen der Rechtsprechung im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer, der Grunderwerbsteuer, der Substanzbesteuerung und der Investitionszulage werden berücksichtigt.
Bei der Behandlung des Leasing nach IAS/IFRS und US GAAP werden die Überlegungen zur Neugestaltung der Leasingbilanzierung mit den umfassenden Reformvorschlägen zur vollständigen Neukonzeption der Leasingbilanzierung durch die Exposure Drafts vorgestellt, die statt der bisherigen Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim wirtschaftlichen Eigentümer einen „Right-of-Use-Ansatz“ vorsehen.
Wichtige Materialien sind im Anhang abgedruckt.
Die 6. Auflage berücksichtigt die Entwicklung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung bis September 2013.
Osnabrück, im September 2013
Norbert Tonner