Читать книгу Leasing im Steuerrecht - Norbert Tonner - Страница 44

l) Kommunalleasing

Оглавление

34

Unter Kommunalleasing wird die Leasingfinanzierung von Objekten wie Immobilien oder Großmobilien verstanden, bei denen eine Kommune (Gemeinde, Landkreis, kommunaler Zweckverband) unmittelbar Leasingnehmer ist oder eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft (Betriebs-GmbH, -AG, -Personengesellschaft), an der mehrheitlich die Kommunen beteiligt sind, als Leasingnehmer (Mieter) der kommunalen Einrichtung auftritt; auch soweit kommunale Betriebe (z.B. Stadtwerke) Leasingverträge als Leasingnehmer abschließen, liegt ein Fall des Kommunalleasings vor.[18]

Leasing im Steuerrecht

Подняться наверх