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k) Cross-Border-Leasing

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Beim Cross-Border-Leasing handelt es sich um grenzüberschreitende Leasinggestaltungen, bei dem sich Leasing-Gesellschaft und Leasing-Nehmer – und ggf. auch der Lieferant – in verschiedenen Ländern befinden. Vorzugsweise eingesetzt wurden derartige Leasinggestaltungen bei Großgeschäften (Big-Ticket-Leasing). Allerdings nimmt das Cross-Border-Leasing durch das Zusammenwachsen der europäischen Märkte auch im niedrigvolumigen Geschäft (Werkzeugmaschinen, Industrieanlagen u.a.) deutlich zu.

Bei der Anwendung von Leasingverträgen im internationalen Bereich können sich zusätzliche Gestaltungsalternativen dadurch ergeben, dass die beteiligten Staaten unterschiedliche Regelungen bezüglich der Zurechnung des Leasingobjektes zu Leasinggeber oder -nehmer anwenden.[16] Durch die Ausnutzung von Qualifikationskonflikten können Vorteile erzielt werden. Während in einigen Ländern wie in Deutschland oder den USA die wirtschaftliche Zurechnung (nach allerdings in den einzelnen Staaten individuellen Kriterien) maßgeblich ist, gilt in anderen das Prinzip der rein rechtlichen Zurechnung, mithin also der Bilanzierung beim Leasinggeber (so z.B. in Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden).[17] Praktische Bedeutung hat das sog. „double-dip“-Modell erlangt, bei dem sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer das jeweilige Leasingobjekt bilanzieren und abschreiben.

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