Читать книгу Leasing im Steuerrecht - Norbert Tonner - Страница 36

d) Konsumgüterleasing

Оглавление

26

Auch dieser Begriff ist nicht ganz eindeutig. Im Allgemeinen bezeichnet er wohl den Tatbestand, dass es sich beim Leasinggegenstand nicht um ein gewerblich genutztes Investitionsgut, sondern um ein für den privaten Gebrauch genutztes Konsumgut, z.B. ein Notebook, handelt. Mitunter wird als Konsumgüterleasing darüber hinaus auch der Fall bezeichnet, dass ein Wirtschaftsgut, das nicht unmittelbar im Produktionsbereich eingesetzt wird, z.B. ein Pkw, an einen Gewerbetreibenden vermietet wird, der das Wirtschaftsgut ganz oder überwiegend im Rahmen seines Gewerbebetriebes verwendet.

Leasing im Steuerrecht

Подняться наверх