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c) Abgrenzung zum Mietkauf

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Von Mietkaufverträgen, die ebenfalls eine Finanzierungsfunktion haben, unterscheidet sich das Finanzierungs-Leasing insbesondere dadurch, dass gewöhnlich eine steuerliche Zurechnung beim Leasinggeber erfolgt. Unter einem Mietkaufvertrag versteht man eine Vereinbarung, die sowohl Elemente eines Mietvertrages (§§ 535 ff. BGB) als auch eines Kaufvertrages (§§ 433 ff. BGB) enthält. Häufig beabsichtigen die Vertragsparteien vorrangig einen Kauf, das Mietelement tritt demgegenüber zurück. Das ist insbesondere der Fall, wenn dem Mieter eine Kaufoption zu einem bereits festgelegten Kaufpreis eingeräumt wird und die Mietzahlungen bis zur Annahme des Verkaufsangebotes durch den Mieter in voller Höhe angerechnet werden.[10]

1V › 4. Mobilien-Leasing und Immobilien-Leasing

Leasing im Steuerrecht

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