Читать книгу Leasing im Steuerrecht - Norbert Tonner - Страница 40
h) Second-hand-Leasing
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Hier ist der Leasinggegenstand ein gebrauchtes Wirtschaftsgut, und zwar regelmäßig ein solches, das bereits einmal Gegenstand eines Leasingvertrages mit einem anderen Leasingnehmer war. Bei Leasingobjekten, für die von vornherein feststeht, dass ein Second-hand-Markt vorhanden ist und bei denen eine Zweit- und ggf. Drittvermietung zum normalen Geschäftsverlauf beim Leasinggeber gehört, werden die Verträge regelmäßig so ausgestaltet sein, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer ist.