Читать книгу Leasing im Steuerrecht - Norbert Tonner - Страница 37

e) Equipment-Leasing und Plant-Leasing

Оглавление

27

Von Equipment-Leasing spricht man, wenn Gegenstand des Leasingvertrages einzelne oder mehrere Investitionsgüter sind, die im gewerblichen oder im freiberuflichen oder öffentlichen Bereich genutzt werden. Hier kommt es für die Frage, ob Finanzierungs-Leasing im Sinne der Leasingerlasse vorliegt, auf die Gestaltung des Einzelfalls an. Das Equipment-Leasing wird häufig auch als Gegenstück zum Plant-Leasing dargestellt. Dabei versteht man unter Plant-Leasing (plant – amerikanisch = Fabrik, Anlage) die Vermietung kompletter Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen. Als Fleet-Leasing (fleet – englisch = Flotte) wird die Vermietung eines kompletten Fahrzeugparks bezeichnet.

Leasing im Steuerrecht

Подняться наверх