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1. Allgemeines

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Die Formen und die Wortverbindungen, in denen uns das Leasing begegnet, sind außerordentlich vielgestaltig. Die Kennzeichnung eines Vertrags als Leasingvertrag besagt als solche noch recht wenig über die steuerliche Behandlung des Vertrages. Das Gleiche gilt für die Verwendung bestimmter Wortverbindungen, z.B. Konsumgüterleasing, Netleasing oder Dienstleistungsleasing, direktes Leasing, indirektes Leasing, Cross-border-Leasing, Kommunalleasing. Für die steuerliche Würdigung eines Leasingvertrages ist es erforderlich, aber auch ausreichend, die Bedeutung und die Konsequenzen der folgenden Begriffe zu kennen:

Vollamortisationsverträge,
Teilamortisationsverträge,
Finanzierungs-Leasing,
Operating-Leasing,
Mobilien-Leasing,
Immobilien-Leasing.

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Leasing im Steuerrecht

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