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f) Null-Leasing
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Das im Kfz- und Elektro-Handel gebräuchliche Null-Leasing liegt vor, wenn dem Leasingnehmer die Sache für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung laufender zinsloser Raten überlassen und ihm ein Ankaufsrecht zu einem bereits bei Vertragsschluss festgesetzten bindenden Preis eingeräumt wird.[14]