Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 71

F. Eröffnungsgründe

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Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Mit deren Eintritt muss der Geschäftsführer bzw. Liquidator von Kapitalgesellschaften bzw. ihnen gleichgestellten Personengesellschaften ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag stellen. Dagegen erlaubt der weitere Insolvenzgrund, die drohende Zahlungsunfähigkeit, den Schuldnern schon frühzeitig, den Verfahrensgang einzuleiten. Bis zum Abschluss des Eröffnungsverfahrens muss einer der Insolvenzgründe zur Überzeugung des Gerichts vorliegen (Hess Insolvenzrecht, § 16 Rz. 3).

1F › I. Beurteilung eingetretener Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)

Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz

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