Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 76
2. Finanzmittel
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Den fälligen Verbindlichkeiten sind im Finanzstatus die gegenwärtig verfügbaren Finanzmittel gegenüberzustellen. Hierzu zählen Barmittel, Bankguthaben, Schecks in der Kasse und nicht ausgeschöpfte und ungekündigte Kreditlinien.
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Kurzfristig verfügbare Finanzmittel (z.B. erwartete Zahlungszuflüsse aus Kundenforderungen oder eine gegenüber dem Unternehmen abgegebene harte Patronatserklärung, vgl. BGH 19.5.2011 – IX ZR 9/10 – ZInsO 2011, 1115; vgl. aber auch BGH 20.9.2010 – II ZR 296/08 – ZIP 2010, 2092) sind nicht im Finanzstatus, sondern in der Finanzplanung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Möglichkeit zur Kreditaufnahme.