Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 85
a) Ansatz
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Im Überschuldungsstatus sind alle Vermögenswerte anzusetzen, die einzeln zu verwerten sind, sowie alle zu bedienenden Verpflichtungen. Es sind auch Vermögensgegenstände anzusetzen, die als Kreditsicherheiten dienen.
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Die Ansatzfähigkeit der vollständig zu erfassenden Vermögenswerte und Schulden wird bestimmt durch deren Verwertbarkeit im Rahmen des zugrunde liegenden Verwertungskonzeptes.
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In den Überschuldungsstatus sind ggf. auch nicht in der Handelsbilanz erfasste Vermögenswerte und Schulden aufzunehmen, für die am Stichtag der Überschuldungsprüfung eine vertragliche oder tatsächliche Basis vorliegt. Insbesondere sind die mit einer Liquidation des Unternehmens im Zusammenhang stehenden Kosten und steuerlichen Lasten grundsätzlich zu berücksichtigen (z.B. Vertragsstrafen oder Kosten für einen Sozialplan). Auch sind durch die Liquidation verursachte Rückzahlungsverpflichtungen zu passivieren.