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e) Leistung sowohl auf Forderung wie Grundschuld

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Dem Eigentümer, der zugleich persönlicher Schuldner ist, wird noch eine weitere Leistungsmöglichkeit eingeräumt. Er kann mit der Zahlung auf die Grundschuld nämlich zugleich die Forderung tilgen. Von einer solchen Leistungsbestimmung ist regelmäßig auch auszugehen[1]. Folglich entsteht kraft Gesetzes eine Eigentümergrundschuld, und die Forderung erlischt.

Recht der Kreditsicherheiten

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