Читать книгу Verteidigung im Revisionsverfahren - Reinhold Schlothauer - Страница 227

3. Rüge der rechtswidrigen Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig (§ 338 Nr. 3 StPO)

Оглавление

377

a) Es sind zunächst all diejenigen Tatsachen vorzutragen, die bei der Rüge der rechtswidrigen Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unbegründet mitzuteilen sind (vorstehend Rn. 367 ff.).

378

b) Die Prüfung des Revisionsvorbringens unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, ob einem Beschwerdeführer im Ablehnungsverfahren der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) durch eine willkürliche Anwendung der Zulässigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO entzogen worden ist, setzt gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO den Vortrag voraus, dass die Strafkammer über das Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (§ 26a Abs. 2 S. 1 StPO) entschieden hat. Dass dies der Fall war, ergibt sich nicht schon aus der Verwerfung des Gesuchs als unzulässig gem. § 26a Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO. Denn ein Ablehnungsgesuch kann auch noch von dem nach § 27 StPO beschließenden Gericht als unzulässig verworfen werden.[73]

379

c) Es müssen zusätzlich die Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass eine Ablehnung des Befangenheitsgesuchs auch im Ergebnis nicht hätte erfolgen dürfen, das Ablehnungsgesuch also in der Sache erfolgreich gewesen wäre.[74] Von der Darlegung dieser Umstände könnte in den Fällen abgesehen werden, in denen es zu einer willkürlichen Überschreitung des von § 26a StPO gesteckten Rahmens gekommen ist.[75] Da nur schwer zu prognostizieren ist, in welchen Fällen eine willkürliche Überschreitung des von § 26a StPO gesteckten Rahmens durch das Revisionsgericht festgestellt wird, dürfte es sich in allen Fällen der Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig empfehlen, nach Möglichkeit Ausführungen dazu zu machen, dass das Ablehnungsgesuch in der Sache erfolgreich gewesen wäre.[76] Das gilt jedenfalls in den Fällen, in denen das Befangenheitsgesuch wegen Verspätung als unzulässig zurückgewiesen wurde.[77]

Verteidigung im Revisionsverfahren

Подняться наверх