Читать книгу „… dass die Welt zwischen den Liebenden verbrannt ist“ - Richard A. Huthmacher - Страница 14

DAS DRAMA NIMMT SEINEN LAUF

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Als Maria aufwachte und mit Bestürzung wahrnahm, dass sie in einem fremden Bett lag, an Armen und Beinen gefesselt war und einen Schlauch im Hals und eine Kanüle in der Luftröhre hatte, und als ihr die Erinnerung an die Ereignisse der letzten Tage zu dämmern begann, konnte sie sich zwar noch den Pfleger ins Gedächtnis rufen, der, groß, dunkelhaarig, auf den ersten Blick durchaus nicht unsympathisch, an ihr Bett getreten war, als sie zu ihrem Entsetzen nicht in der chirurgischen Wachstation, sondern in der psychiatrischen Klinik aufgewacht war, sie konnte sich auch noch daran erinnern, dass er in gebrochenem Deutsch zu ihr gesagt hatte, dass er ihr jetzt eine Spritze gegen die Schmerzen geben werde, gegen Schmerzen, die sie gar nicht hatte, sie konnte sich weiterhin erinnern, dass sie sich gegen die Spritze gewehrt hatte – die nächsten 2 Tage indes waren aus ihrem Gedächtnis gelöscht.

Nur aus späteren Erzählungen, aus den Eintragungen in ihrer Krankenakte – soweit die einschlägigen Dokumente nicht auf merkwürdige Weise zwischenzeitlich verschwunden waren –, aus den Schilderungen von Pflegern, die Reinhard bestochen hatte, damit sie ihm die tatsächlichen Ereignisse berichteten, sowie aufgrund anderer Zeugnisse, wie diese nach und nach ans Licht kamen, wurden ihr bewusst, dass man sie „abgespritzt, niedergespritzt“ hatte, dass sie dann ins Koma gefallen, klinisch tot gewesen war, weil man ihr eine zu hohe Dosis verabreicht hatte, dass sie von Ärzten, die nicht in das Komplott verstrickt waren, reanimiert wurde, dann zwei Tage nicht bei Bewusstsein gewesen und zwischenzeitlich von dem beschließenden Richter, der sich nicht einmal die Mühe machte, zu hinterfragen, warum sie bewusstlos war, als psychisch krank eingeschätzt und dass ihre weitere zwangsweise Unterbringung verfügt worden war, so dass sie, aufgrund des Verbrechens des Prof. Neunmalklug und mit Hilfe eines kleinen juristischen Kunstgriffs – bei jedem sonstigen Opfer eines Gewaltverbrechens oder auch Unfalls hätte man selbstverständlich hinterfragt, weshalb dieses vorübergehend bewusstlos ist, und hätte das Opfer nicht auch noch für geisteskrank erklärt –, so dass sie also aufgrund eines Verbrechens und eines Kunstgriffs des beschließenden Richters als Helfershelfer des verbrecherischen Psychiaters von einer hoch angesehenen Geisteswissenschaftlerin zum psychiatrischen Fall erniedrigt wurde.

Dr. Großkotz – der nicht nur, wie zuvor berichtet, Reinhard über Jahre hinweg mit Meineiden und falschen eidesstattlichen Versicherungen überzogen hatte, was indes, wie ebenfalls dargelegt, ohne jegliche Konsequenzen blieb, sondern ihn, Reinhard, auch durch Privatdetektive bespitzeln und abhören ließ, was, bereits lange vor der NSA-Affäre, von den staatlichen Verfolgungsorganen geduldet wurde und wodurch er, Gregor, über Reinhards und Marias Aktivitäten genauestens im Bilde war –, Gregor Großkotz hatte sich vor der Zwangspsychiatriesierung Marias tatsächlich bei Prof. Neunmalklug gemeldet und diesem, ganz verschwiegen und kollegialiter, mitgeteilt, welch Scharlatan Reinhard doch sei und dass er, Reinhard, gar die Krebserkrankung seiner eigenen Frau mit äußerst obskuren Methoden behandele.

Zwar hatte Gregor Großkotz keine Ahnung von Krebstherapie, wie er auch sonst nicht gerade durch ärztlichen Fähigkeiten glänzte, jedoch stießen solche Nachrichten bei Prof. Neunmalklug, der, wie ausgeführt, mit Reinhard wegen inhaltlicher Differenzen über die Praxis der psychiatrischen Behandlung im Allgemeinen und über Sinn und namentlich Unsinn der von Neunmalklug vertretenen Alzheimer-Therapie im Besondern über Kreuz lag, auf offenen Ohren. Ohnehin hatte sich bereits die schöööne Frau Prof. Tausendschön mit der Frage an ihn, Neunmalklug, gewandt, was denn zu tun sei, da Maria sich partout ihrer professoralen Betreuung entziehe, sich vielmehr der schleierhaften und unbegreiflichen Behandlung Reinhards anvertraue; schließlich sei sie Ordinaria und in diesem Bereich die Koryphäe schlechthin, Reinhard hingegen sei lediglich Chefarzt einer Privatklinik mit ein paar hundert Mitarbeitern gewesen: er, der doch so kluge Neunmalklug, werde ihr sicherlich beipflichten, dass dies nicht mit rechten Dingen zugehen könne, und möge sich deshalb überlegen, an welch psychiatrisch relevanter Störung Reinhard wohl leiden und mit welchen Mitteln der Psychiatrie man dem Ganzen Einhalt gebieten könne; es gehe schließlich nicht an, dass ein kleiner, unbedeutender Chefarzt im vorzeitigen Ruhestand ihrer, der Koryphäen Lehrmeinung in Frage stelle.

Vor diesem Hintergrund kam Neunmalklug auf die glorreiche Idee, Reinhard und Maria einen „induzierten Wahn“, auch „folie à deux“, „Geistesstörung zu zweit“, „psychotische Infektion“ oder „symbiontischer Wahn“ genannt, zu unterstellen (der werte Leser möge sich die Wörter auf der Zunge zergehen, sich indes vom wabernden Dampf, der von solchen psychiatrischen Phantasmagorien ausgeht, nicht den Verstand vernebeln lassen).

Auf gut deutsch: Reinhard war, so Neunmalklugs ver-rückte Meinung und „Diagnose“, irr, psychisch krank, seelisch krank, geisteskrank, jedenfalls krank im psychiatrischen Sinn (dessen Interpretation natürlich nur ihm, Neunmalklug, vorbehalten war), weil er, Reinhard, neue, von der Schulmedizin abweichende, ungewöhnliche und ungewöhnlich erfolgreiche Methoden der Krebsbehandlung entwickelte hatte und diese gar an seiner eigenen Frau, zumal erfolgreich, anwandte. Welche Hybris, welche Blasphemie.

Laut ICD 10 (International classification of deseases), Code Nr. F24 handelt es sich bei einer folie à deux um „… eine wahnhafte Störung, die von zwei Personen mit einer engen emotionalen Bindung geteilt wird. Nur eine von beiden leidet unter einer echten psychotischen Störung; die Wahnvorstellungen bei der anderen Person sind induziert und werden bei der Trennung des Paares meist aufgegeben.“

Im Klartext: Reinhard litt an eine Psychose(!), weil er mit alternativen Methoden Krebserkrankungen behandelte (und nachweislich heilte). Maria (als Person mit enger emotionaler Bindung zu Reinhard – die enge emotionale Bindung wird vom Erzähler nicht bestritten!) litt an Wahnvorstellungen, weil sie glaubte, durch Reinhard von ihrer Krebserkrankung geheilt worden zu sein, was zwar zutraf, nach irrsinniger psychiatrischer Definition aber gar nicht möglich sein konnte, weil Reinhard ja – angeblich – nur in der Wahnvorstellung lebte, er könne Krebserkrankungen heilen.

Im Übrigen hatte Neunmalklug vor seiner psychiatriegeschichtlich epochalen Diagnose Maria nie gesehen oder auch nur, z. B. telefonisch, ein Wort mit ihr geredet, geschweige denn, sie ärztlich untersucht oder gar psychiatrisch exploriert.

Der Leser möge für sich selbst die Frage beantworten, wer hier ver-rückt ist.

Oder aber: Psychiater wie Neunmalklug sind durchaus nicht verrückt. Vielmehr erklären sie diejenigen für irr-sinnig, die nicht im Sinn des medizinisch-industriellen Komplexes und des ihm beistehenden demokratischen Rechtsstaats (und vieler anderer mächtiger Interessenverbände, deren Belange von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geschützt werden) handeln (Gustl Mollath hatte sich nicht mit der Pharma-, sondern mit der Finanzindustrie angelegt; das Ergebnis – Psychiatrisierung als Disziplinierung – war dasselbe).

Jedenfalls bedurfte es nur noch eines Anrufs von Neunmalklug bei der zuständigen Polizeibehörde, um den Vandalen-Tross in Gang zu setzen, der, wie bereits berichtet, Maria zwangsverhaftete und zwangsverschleppte. Ohne einen richterlichen Beschluss, Wegen (angeblicher) Gefahr im (vermeintlichen) Verzug. Welche Gefahr? Welcher Verzug?

Frau Prof. Tausendschön jedenfalls machte Prof. Neunmalklug schöööne Augen ob der gelungenen Aktion, und Dr. Großkotz, der unbedeutende Landdoktor, der praktische Arzt, der fast gescheiterter Gymnasiast, der Missbrauchte und nun selbst mit anderen Missbrauch Treibende, freute sich über die Maßen, dass er den klugen Neunmalklug und die schöne Tausendschööön für seine Zwecke zu instrumentalisieren und dadurch Reinhard und Maria nun endlich, so glaubte er, zu zerstören vermochte.

Zudem sollte Maria nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht werden – sozusagen „lebenslänglich en passant“ –, ohne dass sie sich je eines Vergehens oder gar Verbrechens schuldig gemacht hatte, einzig und allein, weil sie sich von Reinhard statt von der Schulmedizin behandeln (und heilen) ließ. Nicht von einer Schulmedizin (in Person der schööönen Professorin) behandeln ließ, die sie zunächst einer absolut verstümmelnden Operation, dann der üblichen Bestrahlung und schließlich einer Chemotherapie unterzogen hätte, die noch ihre letzten gesunden Zellen vergiftet und ihr Immunsystem, das ohnehin aufgrund der Erkrankung, mehr noch infolge der überaus belastenden „therapeutischen Eingriffe“ danieder lag, sozusagen in einem finalen Akt dann nieder- und zu Tode geknüppelt hätte.

Um dieses Vorhaben der Entmündigung – vom Gesetzgeber euphemistisch Betreuung genannt – juristisch fehlerfrei umzusetzen (wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat, jeder hat kodifizierte Rechte, was man indes mit diesen seinen Rechten macht, bestimmt nicht er, sondern entscheiden andere für ihn) und um derart sowohl den Eindruck medizinischer Notwendigkeit zu suggerieren als auch den Anschein rechtlich korrekten Vorgehens zu wahren, ließ die maßgebliche Amts-/Betreuungsrichterin, Präsidentin des lokal zuständigen Amtsgerichts, die schriftlich in einem ihrer Beschlüsse ausführte, man müsse diese H.s (gemeint waren Reinhard und Maria) endlich zur Räson bringen, falls nötig, mit allen zu Geboten stehenden Mittel disziplinieren (sie hatte tatsächlich den entlarvenden Begriff „disziplinieren“ gebraucht), ließ also diese furchtbare Juristin (zur Definition eines „furchtbaren Juristen“ sei auf Filbinger und Hochhuths „Juristen“ verwiesen) ein Gutachten erstellen.

Aufgemerkt: Trotz aller Proteste und Interventionen von Reinhard, Maria und deren Anwälten von dem Psychiater erstellen, der durch ein kaum vorstellbares Maß an krimineller Energie und verbrecherischen Machenschaften Marias Zwangseinweisung betrieben hatte. Also durch Neunmalklug. Das nenne ich den Bock zum Gärtner machen!

Der unsägliche Psychiater Neunmalklug begutachtete dann wie folgt:

„Aufgrund dieser Ausgangssituation ist Frau Dr. H. aus psychiatrischer Sicht nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten in den Bereichen der Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern zu regeln. Die medizinischen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung sind aus psychiatrischer Sicht gegeben.

Aufgrund der zugrunde liegenden Persönlichkeitsstruktur von Frau Dr. H. ist aus medizinischer Sicht keine zeitliche Befristung des Betreuungsbedarfs zu nennen. Wir empfehlen die gesetzliche Betreuung nach Ablauf eines Jahres zu überprüfen …

Gleichzeitig halten wir es für völlig unverantwortbar, die Betroffene den Behandlungsmethoden ihres Ehemannes … auszusetzen. Daher ist es möglich, dass im weiteren Verlauf eine Unterbringung von Frau Dr. H. in einer … Pflegeeinrichtung notwendig wird. Frau H. selbst kann aufgrund ihrer psychischen Erkrankung die Notwendigkeit eines solchen Schrittes nicht erkennen und nicht nach dieser Einsicht handeln.“

Mit anderen Worten: Das Urteil lautete „lebenslänglich“.

Früher nannte man die sogenannte Betreuung Entmündigung. Die Begrifflichkeit „Entmündigung“ war ungleich ehrlicher als die Bezeichnung „Betreuung“. Heute, seit einer entsprechenden „Reform“, die 1992 in Kraft trat, wird die gesetzliche Regelung, die es ermöglicht, erwachsene Menschen zu kleinen Kindern zu degradieren, Betreuungsrecht genannt. Mit diesem Betreuungsrecht kann man Menschen lebendig begraben.

Jedenfalls, wenn sie nicht einsichtig, d.h. willfährig sind.

Weshalb Prof. Neunmalklug und die Justiz Maria wiederholt anboten, sich von Reinhard scheiden zu lassen. Dann falle Ursache und Grund ihres Wahns weg, und man könne ihr garantieren, dass sie wieder auf freien Fuß gesetzt und nicht mehr unter Betreuung gestellt werde.

Diesen Sachverhalt versichert der Erzähler auf Ehre und Gewissen. Die Erpresser scheuten sich nicht einmal, eine solche Ungeheuerlichkeit auch noch schriftlich zu fixieren. Es erübrigt sich, anzuführen, dass Maria sich nicht von Reinhard scheiden ließ.

Reinhard und Maria erhielten ein absolutes Umgangsverbot miteinander; eine Vielzahl eilig, mit zittriger Hand, in Angst vor Entdeckung hingeschriebenen Zeilen Marias – in psychiatrischen Einrichtungen herrscht, Justizvollzugsanstalten vergleichbar, absolute Zensur, Briefe müssen genehmigt, Telefonate müssen erlaubt werden, selbst-verständlich werden sie mitgelesen und mitgehört; völlig zu Recht fühlt man sich an die psychiatrischen Zuchtanstalten des ehemaligen Ostblocks, an den Archipel Gulag Solschenizyns und an die Samisdat-Literatur der Stalin- und Chruschtschow-Ära erinnert –, etliche Nachrichten und Briefe von Maria an Reinhard konnten nur auf abenteuerliche Weise aus der Anstalt geschmuggelt werden; Marias Mutter, die winzige alte Frau, sonst eher feige, hier über sich hinauswachsend, brachte sie in Leibbinden und noch viel abenteuerlicheren Verstecken aus der psychiatrischen Anstalt. Genaueres indes soll hier nicht geschildert werden, damit andere Unglückliche diese Methoden weiterhin benutzen können.

Jedenfalls behaupteten die einweisenden, verfügenden und beschließenden Richter (und man ist geneigt, ihnen zu wünschen, dass ein anderer, höherer Richter dereinst in gleicher Weise über sie richten möge)

 die Betroffene, also Maria, leide an einer geistigen/seelischen Behinderung

 die Betroffene leide an einer schwersten Persönlichkeitsstörung

 die Betroffene müsse geschlossen untergebracht werden, weil sie massiv verwahrlose bzw. mit dem Leben nicht zurechtkommen werde

 die Betroffene benötige die „im einzelnen aufgeführten mechanischen Beschränkungen, um die Untersuchung und Behandlung sicherzustellen“.

Auf Deutsch: Maria dürfe gefesselt werden, dürfe angebunden, angekettet werden wie ein Hund, wie ein wildes Tier, wie ein Schwerverbrecher. Wann immer, wo immer, in welchem Zusammenhang auch immer Neunmalklug dies wollte.

Dieser Vorgang wird euphemistisch „Fixierung“ genannt; er wird, mit oder ohne richterlichen Beschluss, millionenfach praktiziert, nicht nur in psychiatrischen Anstalten, sondern auch und mehrheitlich in Alters- und Pflegeheimen.

Durch die „Fixierung“ und ähnliche Maßnahmen (wie beispielsweise die Verabreichung von Neuroleptika, die nichts anderes sind als eine chemische Art der Fixierung) gestattet man den Herrschern, d.h. den zur Gewaltanwendung Berechtigten, die totale Kontrolle über die Beherrschten (Doppel- und Mehrdeutigkeiten der gewählten Begriffe sind durchaus beabsichtigt und ganz und gar nicht zufällig).

„Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen, bei denen die begründete Gefahr besteht, dass die Betroffene einen schweren oder länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleidet oder stirbt. Darüber wird das Gericht gesondert entscheiden“, so der furchtbare Jurist auf Seite 1 seines Beschlusses.

Der Erzähler muss unweigerlich, auch im Zusammenhang mit dem Kriegsende vor siebzig und der Wiedervereinigung vor fünfundzwanzig Jahren, an den aufhaltsamen Aufstieg des Arturo Ui denken und an Brechts Satz: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das Ungeheuer kroch.“

Wie aus den zuvor wiedergegebenen Dokumenten ersichtlich, hatte man – sozusagen in einer konzertierten Aktion des medizinisch-industriellen Komplexes, hier vertreten durch den kriminellen Prof. Neunmalklug, und staatlicher Institutionen, nämlich den die Unterbringung und Anwendung von Zwangsmedikation und zwangsweiser Fesselung beschließenden Richter und die die Betreuung verfügende Präsidentin des Amtsgerichts, als deren Schergen – innerhalb von zwei Tagen „den Sack zugemacht“: Am 22. Juno fand Marias Zwangsverschleppung statt, am selben Tag noch versetzte man sie durch eine Überdosis ins Koma (möglicherweise wollte man sie nicht nur für den anstehenden Besuch des Richters außer Gefecht setzen, sondern gar ermorden), einen Tag später, also am 23. Juno, beschloss der verfügende Richter die zuvor benannten Zwangsmaßnahmen, und einen weiteren Tag später wurde Marias De-Facto-Entmündigung und vollständige Entrechtung durch den Betreuungsbeschluss (so die euphemistische Bezeichnung) komplettiert.

Innerhalb von zwei Tagen also hatten der medizinisch-industrieller Komplex und seine staatlichen Handlanger aus einer blitzgescheiten und hochsensiblen Intellektuellen und Wissenschaftlerin eine fast zu Tode geschundene Gefangene gemacht, die man weiterhin an Leib und Leben fast nach Belieben schänden konnte, ohne dass sie Aussicht hatte, je wieder ihre Peinigern loszuwerden.

Und nur, weil sie, Maria, in Treu fest zu ihrem Mann stand. Zu ihrem Mann, der Schwerstkranke heilen konnte. Mit geringem Aufwand, für wenig Geld. Und sich damit die Profitgier des medizinisch industriellen Komplexes und seiner Spießgesellen zum Feind gemacht hatte. Auf Leben und Tod. Im wahrsten Sinne des Wortes.

„… dass die Welt zwischen den Liebenden verbrannt ist“

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