Читать книгу Neustart mit Direkter Digitaler Demokratie - Rob Kenius - Страница 15
1.8 Freiheit ist relativ
ОглавлениеDie Presse ist fast vollständig in der Hand einiger sehr reicher Familien, an erster Stelle Springer, weil Axel Springer der erste war, der nach dem Krieg von den Alliierten eine Lizenz bekam. Die anderen Namen sind: Mohn, Neven(-DuMont), Funke, Burda und Holtzbrinck.
Aus diesen Familien ist bisher niemand durch eine kritische oder progressive Haltung zur Demokratie aufgefallen, aber einige haben sich schon im Dritten Reich konform mit den Machthabern bereichert. So schnell wird man in Deutschland ja nicht Milliardär. Von der Presse ist in Deutschland nicht viel Systemkritik zu erwarten, auch nicht vom Spiegel, seitdem Rudolf Augstein nicht mehr ist. Und der Spiegel war einmal das beste Nachrichtenmagazin der Welt.
Das kommerzielle Fernsehen lebt von Werbeeinnahmen. Diese Einnahmen sind gekoppelt an Einschaltquoten. Es liefert der Werbebranche seine Zuschauer in Menge der Quote und in der gewünschten Qualität: konsumfreudig, unkritisch und werbegläubig, mit anderen Worten, ein wenig kindlich oder dumm.
Wenn die Zuschauer so noch nicht sind, sondern aufgeweckt und helle, dann werden sie durch Seichtprogramme und Verdummungsformate dümmer gemacht. Diese Strategie erzielt ihre Wirkung relativ sicher, aber langsam, über Jahrzehnte hin. Nach zwei, drei Generationen kommt so etwas dabei heraus, wie wir es in den USA beobachten können:
Die Politik muss sich der Verdummung in den kommerziellen Medien anpassen.
Freiheit ist relativ. Es kommt sehr darauf an, wie weit die Freiheit reicht und wer diese Freiheit besitzt. Die Freiheit der Meinung haben fast alle; über die Freiheit der freien Meinungsäußerung verfügen aber nur sehr, sehr wenige.
Schauen wir doch mal ins Fernsehen.
Nachrichtensprecher haben die Meinungsfreiheit nicht, Moderatoren ebenso wenig. Die meisten Politiker, die dort erscheinen, vertreten die Linie der Regierung oder die ihrer Partei; sie haben diese Freiheit auch nicht. Die Regierungsspitze äußert sich nicht oder nur selten und dann in Allgemeinfloskeln, die nicht viel erkennen lassen.
Es scheint, dass der größte Freiheitsgrad an Meinungen in den Talkshows geboten wird. Doch die Sache hat einen Haken. Die Meinungen sind systematisch aufgefächert. Die Redaktion hat es beim Casting so eingerichtet, dass die Meinungen über ein Spektrum verteilt sind, das die gängigen Möglichkeiten abdeckt.
Während der Diskussion werden dann Thesen vorgestellt und die Moderation sorgt dafür, dass keine Meinung unwidersprochen bleibt. Außerdem wird meistens verhindert, dass die Diskussion zu einem Ergebnis kommt. Das wäre nicht gut für die Politik, weil dann dieses Ergebnis in Konkurrenz zu politischen Entscheidungen stehen würde.
In vielen Jahren hat sich zwischen den Medien, der Regierung und den Parteien im Hintergrund ein Interessengeflecht herausgebildet, das dafür sorgt, dass die Bürger auf Linie bleiben und nicht auf krumme Gedanken kommen. Zum Lohn dafür wurden die Anstalten des Öffentlichen Rechts mit sehr großzügigen Finanzen ausgestattet, welche die Bürger direkt zahlen müssen und zwar unabhängig davon, ob sie die angebotenen Programme nutzen oder nicht. Ein seltsames juristisches Konstrukt, das schon mehrere Verfassungsbeschwerden nach sich gezogen hat.
Im Prinzip sind die Zwangsgebühren für Rundfunk und Fernsehen totalitär, denn Fernsehen ist Bewusstseinsindustrie, also etwas Ähnliches wie Kunst, Ideologie oder Religion, dazu kann nach unserem Verständnis von Freiheit niemand gezwungen werden.
Der Taschenspielertrick der Staatsjuristen ist aber der:
Wir werden nicht gezwungen, die Bewusstseins-Massage über uns ergehen zu lassen, das wäre gegen die Verfassung, wir werden nur gezwungen, dafür Gebühren zu zahlen. Das ist der Schizo-Kick unserer Meinungsfreiheit im wirtschaftlichen Wunderland. Wehe dem, der sich über die paar Euro aufregt und sich weigert zu zahlen. Er oder sie kann im Gefängnis landen. Kürzlich gab es schon den ersten Gefängnisaufenthalt für eine Frau, die die Zahlung verweigert hat.
Aus der katholischen und evangelischen Kirche kann jeder austreten, indem er zum Amtsgericht geht. Aus der Fernsehgemeinde kann niemand austreten. Das ist ähnlich wie beim Islam, der duldet auch keinen Austritt aus der Umma, der religiösen Gemeinschaft der Gläubigen.