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2.2.2 Definitionen

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Wenn man Begriffen eine exakte Bedeutung zumisst, dann definiert man sie. Dabei beruht eine Definition immer auf sprachlichen Konventionen und kann daher nicht empirisch richtig oder falsch sein. Sie kann lediglich für einen Forschungsprozess nützlich oder nutzlos sein. Das erklärt einerseits, warum es von vielen Begriffen mehr als eine Definition gibt. Es wirft aber auch eine grundlegende Problematik der Wissenschaft auf. Denn wenn man verallgemeinerbares Wissen anstrebt, ist es wenig sinnvoll, immer und für jeden Begriff eine eigene Definition zu verwenden, die jedes Mal erläutert werden muss und den Vergleich mit anderen Forschungsergebnissen erschwert. Eine genaue Kenntnis des Forschungsfeldes und der verwendeten Begrifflichkeiten ist daher von zentraler Bedeutung, um nicht dem Fehler der geistigen »Provinzialität« (vgl. Sartori 1994) aufzusitzen. Es ist vorzuziehen, eine etablierte Definition zu verwenden, anstatt eine neue zu formulieren. Das ist nur dann sinnvoll, wenn man gut zu begründende Einwände gegen eine Definition hat, etwa weil deren Intension zu eng oder zu weit ist oder sie nur schlecht in messbare Größen übersetzt werden kann.

Definitionen können unterschiedliche Formen annehmen, wobei diese in unterschiedlichem Maße direkt für eine empirische Erfassung der Intension geeignet sind (vgl. Dreier 1997, 142–144). Nominaldefinitionen legen die Intension eines Begriffs dadurch fest, dass sie ihn mit einem anderen, schon bekannten Begriff oder mehreren Begriffen gleichsetzen. So könnte man Demokratie mit Joseph Schumpeter als den Wettbewerb zwischen Eliten um Stimmen bei Wahlen definieren. Bei Nominaldefinitionen müssen Intension und Extension gleichbleiben, wenn wir den zu definierenden Ausdruck mit dem definierenden Ausdruck vertauschen. Zudem dürfen durch die Definition keine neuen Informationen bezüglich des definierenden Ausdrucks hinzukommen.

Realdefinitionen umfassen Aufzählungen charakteristischer Merkmale des zu definierenden Ausdrucks. Eine Realdefinition von Wahlen könnte lauten: »Wahlen sind der Prozess der politischen Willensäußerung, in dem die Bürgerinnen und Bürger eines Staates per Abgabe einer Stimme auf einem Wahlzettel die Zusammensetzung der Legislative bestimmen«.

Operationaldefinitionen sind im Sinne empirischer Forschung die hilfreichste, aber auch anspruchsvollste Form von Definitionen. Sie legen die Intension eines Begriffs darüber fest, dass sie angeben, wie der definierte Begriff empirisch erfasst werden kann. Es werden also die einzelnen Schritte angegeben, die notwendig sind, um das Vorliegen des damit bezeichneten Phänomens zu messen. Eine Operationaldefinition des Begriffs politische Wahlen würde beispielsweise umfassen, dass es eine Wahloption bei der Bestimmung der politischen Vertreter:innen geben muss (gemessen durch die Anzahl der Kandidat:innen auf einem Stimmzettel), dass die Stimmberechtigten (gemessen an Staatsbürgerschaft und Alter) über diese Kandidat:innen abstimmen dürfen (gemessen an der Möglichkeit, diese Stimmzettel in einem Wahllokal auszufüllen und abzugeben) und dass die Ergebnisse dieser Abstimmung zur Auswahl der politischen Vertreter:innen verwendet wird (gemessen an der Anzahl der abgegebene Stimmen für die Kandidat:innen). Diese Definition bedürfte noch weiterer Präzisierung, zeigt jedoch bereits den Aufwand der Formulierung.

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