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4. Vorbemerkungen

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Um dem Leser das rasche Einfinden in das Vergütungsverzeichnis zu erleichtern, soll der Aufbau im Einzelnen zunächst erläutert werden. Erfreulicherweise weist das Vergütungsverzeichnis zum RVG eine konsequente Systematik auf.

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Im Vergütungsverzeichnis sind zu jedem Teil Vorbemerkungen vorangestellt, die wichtige Gebührentatbestandsmerkmale enthalten. Die Vorbemerkung 1 zu Teil 1 lautet z.B. Die Gebühren entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren. Dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt z.B. die in Nr. 1000 VV RVG geregelte Einigungsgebühr neben den in Teil 2 oder Teil 3 geregelten Gebühren erhalten kann. In Teil 1 gibt es 10 Vergütungsverzeichnisnummern (1000–1010 VV RVG). Die oben zitierte Vorbemerkung 1 ist auf jede Vergütungsverzeichnisnummer anzuwenden.

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Tipp

Die Vorbemerkungen richten sich numerisch nach dem entsprechenden Teil und ggf. Abschnitt dem sie vorangestellt sind. Sie sind daher leicht zu finden.

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Wie oben dargelegt, ist das Vergütungsverzeichnis in sieben Teile untergliedert. Jeder Teil hat eigene Vorbemerkungen. Die Vorbemerkungen tragen als erste arabische Ziffer immer die gleiche Ziffer wie der Teil, in dem man sich befindet. So findet sich z.B. Vorbemerkung 1 in Teil 1, Vorbemerkung 2 in Teil 2, Vorbemerkung 3 in Teil 3 usw. Eine Vorbemerkung 2 in Teil 1 gibt es nicht!

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Vorbemerkungen mit der Ziffer 1 beziehen sich immer auf Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses. Vorbemerkungen mit der Ziffer 2 am Anfang auf Teil 2, Vorbemerkung 3 auf Teil 3 usw. Sind die Vorbemerkungen einem bestimmten Abschnitt eines Teils vorangestellt, ergibt sich auch dies ebenfalls aus der Ziffer. Die Vorbemerkung 2.3 bezieht sich z.B. auf den 2. Teil, Abschnitt 3 (Vertretung). Diese Einteilung ermöglicht ein rasches Zuordnen bzw. Nachschlagen.

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Beispiel Nummerierung einer Vorbemerkung

Die Vorbemerkung 3.2.1 sagt uns, dass wir uns im Vergütungsverzeichnis Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 befinden.

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Nummerierung der Vorbemerkungen:

3. 2. 1.
Teil Abschnitt Unterabschnitt

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Wenn man sich die Vorbemerkung 3.2.1 genauer anschaut, stellt man fest, dass diese Vorbemerkung noch weiter unterteilt ist in Absätze (die Absätze sind durch die Zahlen, die in Klammern gesetzt sind, gekennzeichnet (z.B. (1)) und Nummern (z.B. 1.) sowie Buchstaben (z.B. Vorbem. 3.2.1, Abs. 1, Nr. 2a).

1. Kapitel EinführungIII. Aufbau des RVG › 5. Vergütungsverzeichnisnummern

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